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13 Basel-Nazifrei-Urteile müssen neu beurteilt werden
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 19.04.2024. Bild: Keystone
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Prozess «Basel Nazifrei» Appellationsgericht hebt 13 Basel-Nazifrei-Urteile auf

  • Das Basler Strafgericht muss über 13 Verfahren neu entscheiden. Grund ist der «Anschein der Befangenheit» von Richtern.
  • Die Urteile des Basler Strafgerichts gegen mehrere Personen werden aufgehoben.
  • Die Fälle werden zwar erneut in Basel behandelt, aber von anderen Gerichtspräsidien.

Damit müssen 13 Verfahren gegen Personen, die an der Basel-Nazifrei-Demonstration im November 2018 teilgenommen haben, neu verhandelt werden. Das sei ein Sieg für die Betroffenen, die den Fall bis vor Bundesgericht gezogen haben, sagt Anwalt Christian von Wartburg, der einen Beschuldigten verteidigt: «Ich bin erleichtert über diesen Entscheid. Es ist wichtig, dass in einem Rechtsstaat Fragen nach Befangenheit sorgfältig geklärt werden.»

«Nazifrei»-Demo von 2018

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Legende: Die Polizei stellte sich 2018 zwischen die Pnos-Demonstration und die Gegendemonstration. SRF

Am 24. November 2018 versammelten sich in Basel etwa 100 Rechtsradikale, um gegen den Migrationspakt der Vereinten Nationen (UNO) zu demonstrieren. Der Aufmarsch war bewilligt. Mitglieder der rechtsextremen Partei Pnos hielten antisemitische Reden.

Wüste Szenen zwischen Polizei und Demonstranten

Dagegen protestierten rund 2000 Menschen. Sie stellten sich unter dem Slogan «Basel Nazifrei» den Rechten entgegen. Dabei kam es zu einer Eskalation. Die Polizei schoss Gummischrot – Demonstrierende warfen Steine.

Die Polizei ging damals gegen die Teilnehmenden der nicht bewilligten Gegendemonstration vor. Auch die Justiz griff durch: Rund 40 Personen aus dem linksautonomen Milieu mussten und müssen sich vor Gericht verantworten.

Das Strafgericht wird angewiesen, die entsprechenden Verfahren von «einem unabhängigen und unparteiischen Spruchkörper unter anderem Vorsitz wiederholen zu lassen».

Anschein von Befangenheit ist entscheidend

Für den Entscheid massgeblich sei der «Anschein der Befangenheit» gewesen. Die Betroffenen werfen den zuständigen Richtern vor, dass sie vor dem Prozess untereinander Absprachen gegen sie geführt hätten. Es sei darum gegangen, wie die Urteile von einzelnen Fällen ausfallen sollen. Es sei der Eindruck entstanden, dass die Strafgerichtspräsidien ihre Meinung nicht nur vorläufig, sondern weitgehend unumkehrbar gebildet haben.

Und zwar so, dass die Verfahren nicht mehr als offen erschienen. Dies betreffe Teile des konkreten Sachverhalts und einzelne Rechtsfragen im Verfahren.

Umstrittenes Interview als Auslöser

Der Präsident des Basler Strafgerichts, René Ernst, hat der «Basler Zeitung» Ende September 2020 ein Interview gegeben. Darin äusserte er sich – nach Rücksprache mit den Kollegen – über die Basel-Nazifrei-Prozesse.

Rüge von Bundesgericht

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Hintergrund für den Entscheid ist ein Urteil des Bundesgerichts vom Dezember 2022. Demnach hat das Basler Appellationsgericht bei Ausstandsgesuchen willkürlich entschieden. Es habe den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt. Das Bundesgericht hiess damals die Beschwerden von zehn Personen gut, die wegen Teilnahme an der Basel-Nazifrei-Demo angeklagt wurden.

Das Bundesgericht kritisierte auch, dass das Appellationsgericht sich nicht darum bemüht habe, Einsicht in eine Mail zu erhalten, in dem ein ordentlicher Richter sich über die Absprachen entsetzt zeigte.

Zu diesem Zeitpunkt waren aber noch nicht alle erstinstanzlichen Verfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt abgeschlossen. Darum wurde das Vorgehen nicht nur von den Anwälten der Angeklagten kritisiert. Es wurden Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter und Richterinnen geäussert.

Befangenheit oder nicht, bleibt offen

Das Appellationsgericht musste gemäss Mitteilung nicht darüber entscheiden, ob die Strafgerichtspräsidien tatsächlich befangen waren. Nach gängiger Gerichtspraxis reiche bereits ein «Anschein der Befangenheit» als Grund für einen Ausstand. Die Frage, ob die Richter tatsächlich befangen waren, bleibt also unbeantwortet.

Regionaljournal Basel, 19.042024, 12:03 Uhr;

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