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Online etikettierte Pakete sind nächstes Jahr günstiger
Aus Tagesschau vom 27.08.2019.
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Rabatte für Online-Kunden Preisüberwacher einigt sich mit der Post

Wer sein Paket selbst etikettiert, macht eine Arbeit, die sonst am Schalter erledigt wird. Neu solls dafür eine Entschädigung geben.

Kunden würden immer mehr zu Mitarbeitern verschiedener Unternehmen – auch der Post, sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans. Dies etwa, indem wir im Laden die Ware selber scannen oder unsere Pakete eigenhändig frankieren, statt zum Postschalter zu gehen. Das führt zu Kosteneinsparungen. Die Frage sei letztlich: «Wer soll von den Einsparungen und Effizienzgewinnen profitieren? Deshalb nun diese Einigung mit der Post.»

Stefan Meierhans, Preisüberwacher
Legende: Preisüberwacher Stefan Meierhans hat mit der Post Vergünstigungen für Kunden ausgehandelt. Keystone

Online-Kunden sollen bei der Paketaufgabe profitieren. Konkret: Wer sich auf der Webseite der Post einloggt, dort ein Etikett erstellt, bezahlt und ausdruckt, zahlt bis zu drei Franken weniger pro Paket. Auch für Pakete, die an MyPost24 adressiert werden, ist eine Reduktion von durchschnittlich 18 Prozent geplant. Die Rabatte belaufen sich auf rund zehn Millionen Franken.

Rabattaktion ist vorerst befristet

Seit gut zehn Jahren baut die Post ihr Online-Angebot immer weiter aus. Mit dem Rabatt wolle man die im Netz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bekannter machen, heisst es bei der Post auf Anfrage. Der Rabatt für zu Hause erfasste und etikettierte Pakete ist befristet für das Jahr 2020.

Einigungen in weiteren Punkten

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  • Die Post hat sich gegenüber dem Preisüberwacher verpflichtet, die 2018 abgeschaffte Zollrevisionsgebühr von 13 Franken nicht wieder einzuführen. Diese war den Empfängern in Rechnung gestellt worden.
  • Neu werden drei Franken erhoben für die elektronische Erfassung von Sendungs- und Inhaltsdaten sowie Sender- und Empfängerangaben am Postschalter. Zur Erfassung ist die Post wegen internationaler Vorgaben verpflichtet.
  • Unverändert bleiben die Preise für A- und B-Post-Briefsendungen im Inland. Diese seien vor 15 Jahren zum letzten Mal angepasst worden, hält die Post fest.

Einvernehmlich getroffene Lösungen seien immer befristet, sagt Meierhans. Dies sei gesetzlich so geregelt. «Es ist aber klar, dass die grundsätzliche Überlegung dahintersteckt, dass Kosteneinsparungen auch dem Kunden weitergegeben werden sollen, wenn es um ein marktmächtiges Unternehmen geht.» Dies gelte auch für die Zukunft. Er werde sich deshalb dafür einsetzen, dass es auch künftig Online-Rabatte fürs Versenden von Paketen gebe.

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