Das Rahmenabkommen mit der EU bereitet Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterverbands und Genfer SP-Nationalrat, Sorgen: «Wir sind alarmiert. Wir sind informiert worden von unseren Freunden der EU.»
Es geht um die im Rahmenabkommen enthaltenen Regeln zu staatlichen Hilfen, sogenannten Beihilfen. Die EU lege diese Regeln immer strenger aus, so die Warnung europäischer Mieterverbände. Tatsächlich entschied im November der EU-Gerichtshof in einem holländischen Fall: Staatlich fördern dürfe man nur Wohnungen für Leute mit besonders tiefen Einkommen.
Wohnbauförderung in Gefahr?
Eine solche Auslegung, warnt Sommaruga, würde die Schweizer Wohnbauförderung gefährden: «In der Schweiz machen wir eine öffentliche Wohnungspolitik.» Diese gehe in die Richtung, eine breite Bevölkerung zu unterstützen, nicht nur die Ärmsten der Gesellschaft.
In Gefahr sieht Sommaruga zum Beispiel die zinslosen Darlehen des Bundes für Wohnbaugenossenschaften. Der Mieterverband hat beim Genfer Rechtsprofessor Nicolas Levrat ein Gutachten bestellt. Laut Levrat gefährdet das Rahmenabkommen die Wohnpolitik nicht sofort, es birgt aber Gefahren.
Erklärung des Bundesrats verlangt
Zum Beispiel müsse sich die Schweiz mit Vertragsabschluss bereiterklären, das bestehende Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 neu zu verhandeln und den Beihilfe-Regeln zu unterstellen. Damit würde auch der Wohnungsbau der EU-Rechtsprechung unterstellt, warnt Sommaruga. Der Mieterverband verlange deshalb «eine Erklärung von Bundesrat – und wenn möglich auch von der EU –, dass die öffentliche Wohnpolitik nicht durch die staatliche Beihilfe-Regel im Abkommen in Frage gestellt wird.»
Ohne solche Garantien behalte sich der Mieterverband ein Nein zum Rahmenabkommen vor. Das Abkommen als Gefahr für die Wohnpolitik also? Der Bundesrat hat sich dazu noch nicht geäussert. Beim zuständigen Bundesamt für Wohnungswesen heisst es, man prüfe zurzeit solche Fragen.