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Schärfere Corona-Massnahmen 5-Personen-Regel: Familien mit drei und mehr Kindern triffts hart

Im privaten Rahmen dürfen sich ab Montag nur noch maximal fünf Personen treffen – Kinder inklusive. Eine sinnvolle Regelung für die Wissenschaft. Doch was bedeutet sie für Familien?

Familien mit drei Kindern können aufgrund der neuen Regel bis Ende Februar keine andere Person mehr treffen. Kinder werden bei der 5-Personen-Regel nämlich mitgezählt.

Alle müssten nun die Massnahmen mittragen, sagt Philipp Gnägi, Direktor von Pro Familia, dem Dachverband der Familien Organisationen in der Schweiz. «Ja, alle müssen das berücksichtigen. Die Lage ist schwierig für alle, auch für Familien.»

Und doch sei die Situation jetzt anders als noch im März im Lockdown: «Die Schulen und die externen Betreuungsstrukturen sind offen. Und das ist ganz wichtig für die Familien. Die Kinder können in die Schule gehen. Das war im März nicht der Fall. Das ist der erste Unterschied und der zweite ist, dass wir nun von einer begrenzten Periode sprechen. Es sind sechs Wochen bis Ende Februar.»

Kontakte ohne Schutzkonzept verringern

Nicola Low ist Epidemiologin an der Universität Bern und Mitglied der wissenschaftlichen Covid-Task-Force. Sie sagt, die 5-Personen-Regel sei sinnvoll. «Diese Regel ergibt sicher Sinn. Sie ist tatsächlich eine der wichtigsten Massnahmen.»

Im Privaten käme es öfters zu näheren Kontakten, im Gegensatz etwa zur Schule. «Und in der Schule müssen sie Schutzkonzepte haben, um die Übertragung zu minimieren. Aber im Privaten, wenn sich Kinder oder Erwachsene treffen, ist es wirklich schwieriger, die Übertragung zu kontrollieren.» Es gehe darum, diejenigen Kontakte zu beschränken, bei denen es kein Schutzkonzept gibt.

«Umso weniger Personen sich treffen, umso besser die Prävention. Wenn wir uns wirklich im kleinen Kreise treffen, dann hat das Virus weniger Gelegenheit, übertragen zu werden.»

Epidemiologin Low sagt, sie hätte sich noch strengere Massnahmen gewünscht, für Skigebiete beispielsweise. Diese müssten nun halt die bestehenden Schutzkonzepte verschärfen. Schuld an Übertragungen wollten sie ja sicher nicht sein.

Weiterhin gilt Verbot Veranstaltungen > 100 Personen Einführung Schengen-Grenzkontrollen Einreise aus Italien mit Ausnahmen verboten 10 Mrd. Fr. Soforthilfe Kein Unterricht an Schulen Max. 50 Personen in Restaurants, Bars, Diskotheken Quelle: Bundesrat, 13.01.21 Empfehlung: zu Hause bleiben Fernunterricht an Hochschulen Verbot von Veranstaltungen Geschlossen:Discos und Tanzlokale Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur Ausnahmen für unter 16-Jährige (Sport/Kultur) ! Ausgedehnte Maskenpflicht Regeln für Skigebiete Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
Das hat der Bundesrat am 13. Januar kommuniziert Öffentliche Veranstaltungen Massnahmenverlängerung Kulturbetriebe Freizeiteinrichtungen Restaurants Sportanlagen Bleiben geschlossen: Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei mehr als einer Person im gleichen Raum Treffen im öffentlichen Raum mit max. 5 Personen Massnahmenverschärfung ab 18. Januar Homeoffice-Pflicht wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen(Recht auf Homeoffice, gleichwertigenSchutz oder Beurlaubung) Private Treffen mit max. 5 Personen (inkl. Kinder) Empfehlung: aus max. 2 Haushalten Quelle: Bundesrat, 13.01.21

Rendez-vous, 14.01.2021, 12:30 Uhr

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