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Gewahrsam für «Gefährder»
Aus HeuteMorgen vom 18.03.2019.
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Schutz vor Terror Gewahrsam für Gefährder?

Das Fedpol prüft, ob verurteilte Terroristen unter Umständen auch nach der Strafe in Gewahrsam behalten werden sollen.

Mit welchen Mitteln soll die Polizei die Schweizer Bevölkerung vor Terroristen schützen? Derzeit prüft das Bundesamt für Polizei Fedpol verschiedene Stellungnahmen zu einem entsprechenden Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Der Polizei sollen künftig mehr präventive Mittel in die Hand gegeben werden.

Rayonverbote, Meldepflichten, Gewahrsam?

Zum Beispiel könnte die Polizei präventiv Meldepflichten oder Rayonverbote für Gefährderinnen und Gefährder verhängen, wie das bei Hooligans oder häuslicher Gewalt bereits möglich ist. In extremen Fällen soll auch ein Hausarrest möglich sein. Unter den Antworten zum Gesetz ist auch ein umstrittener Vorschlag aus den Kantonen, den Justizministerin Karin Keller-Sutter prüfen lassen will. Er sieht vor, dass verurteilte Terroristen, die als gefährlich eingestuft werden, auch nach ihrer Strafe weggesperrt bleiben könnten.

Amnesty International geht Vorschlag zu weit

Für Menschenrechtsorganisationen geht das zu weit. Das sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, sagt Beat Gerber, Sprecher von Amnesty International Schweiz. Eine Person werde damit relativ schnell nach ihrer Haltung beurteilt und nicht nach ihren tatsächlichen Handlungen. Ausserdem gebe es bereits verschiedene Massnahmen gegen den Terror, weitere seien derzeit nicht angezeigt.

Aus Sicht der Behörden könnten die zusätzlichen präventiven Massnahmen die bestehenden ergänzen. Ob auch die umstrittene Sicherheitshaft dazu kommt, bleibt vorerst offen. Angeregt hatte diese die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD, jene Behörden, welche die Massnahmen künftig umsetzen müssten. Auf Anfrage heisst es bei der KKJPD, die Idee sei nicht als Forderung zu verstehen.

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