Der Gewerkschaftsbund hat gerechnet: In den letzten 20 Jahren hätten sich die Krankrenkassenprämien praktisch verdoppelt. Die Reallöhne dagegen seien bloss um zehn Prozent gestiegen.
Unter den Krankenkassenprämien litten vor allem kleine und mittlere Einkommen. Bei ihnen fielen die steigenden Prämien besonders ins Gewicht. Denn die Schuhverkäuferin müsse gleich viel zahlen wie der Top-Manager.
Bis zu 14 Prozent des Einkommens für Prämien
Es gebe Haushalte, die bis zu 14 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien zahlten, sagt Gewerkschaftsbund-Chefökonom Daniel Lampart. Dies sei insbesondere der Fall bei Haushalten mit erwachsenen Kindern oder bei Rentnern.
Die Kantone gewährten Topverdienern und Firmen Steuersenkungen. Jetzt behaupten sie, die Budgets würden knapp.
Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb, dass kein Haushalt mehr als zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassen aufwenden müsse. Zumal in den 1990er Jahren die Politik das Ziel von acht Prozent formuliert habe. Das System der Prämienverbilligungen müsse daher ausgebaut werden. «Was es braucht ist ein System, wie wir es früher gehabt haben», so Lampart. Wenn der Bund Mittel ausschütte, müssten die Kantone gezwungen sein, diese Mittel zu verdoppeln.
Kantone sparen bei Prämienverbilligungen
Allerdings sind viele Kantone derzeit am Sparen. Und sie setzen den Rotstift ausgerechnet bei den Prämienverbilligungen an. Sie wollen den Kreis der Berechtigten einschränken.
Lampart hat kein Verständnis für diese Politik der Kantone. Denn diese hätten Topverdienern und Firmen Steuersenkungen gewährt. «Jetzt behaupten sie, die Budgets würden knapp. Und was machen sie? Sie streichen die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen. Ausgerechnet ein Budgetposten, der den Normalverdienenden zugutekommen würde.»
Neue Kostenpunkte für Kantone
Die Kantone stellen sich auf den Standpunkt, dass sie jährlich bereits über vier Milliarden Franken für Prämienverbilligungen zahlten. Schon fast jeder dritte Versicherte erhalte Prämienverbilligungen. Da komme man an Grenzen. «Längerfristig gehen wir auch davon aus, dass die Kopfprämien und die Prämienverbilligungen nicht auseinanderdriften sollten», sagt Michael Jordi, Sekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz.
Allerdings hält sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz hier raus. Denn über die Prämienverbilligungen und allfällige Sparmassnahmen entscheidet jeder Kanton – die Regierung, beziehungsweise das Parlament – selber. Und die versuchen, die Gesundheitskosten insgesamt in den Griff zu bekommen. Denn die Kantone haben neue Aufgaben und damit auch zusätzliche Kosten übernehmen müssen, etwa in der Spital- oder Pflegefinanzierung.