- Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates kritisiert die Genfer Regierung im «Fall Adeline».
- Sie beantragt dem Parlament, die Stellungnahme der Regierung zum Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zurückzuweisen.
- Damit ist der «Fall Adeline» sechs Jahre nach der Ermordung der Sozialtherapeutin politisch noch immer nicht abgeschlossen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates äusserte sich besorgt, dass sich der «Fall Adeline» wiederholen könnte. Der Genfer Staatsrat habe nicht alle Massnahmen ausgeschöpft, um eine Wiederholung des Dramas zu verhindern, kritisierten Vertreter der Geschäftsprüfungskommission vor den Medien.
Sie entschieden sich einstimmig, dem Parlament die Rückweisung der Stellungnahme der Regierung zum Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu beantragen.
Die PUK hatte eine Reihe von Massnahmen empfohlen, um ein neuerliches Drama zu verhindern. Vor einem Jahr hat der Genfer Staatsrat seinen Bericht zu den Empfehlungen der PUK abgegeben.
Dossier prioritär behandeln
Das Hauptproblem, das die Geschäftsprüfungskommission geltend macht, ist das fehlende Konzept für sozialtherapeutische Massnahmen, wie der Vizepräsident der Kommission, Bertrand Buchs (CVP), vor der Presse sagte. Dies sei dringend notwendig, um langjährigen Häftlingen bei der Vorbereitung auf die Freiheit und die Reintegration zu helfen.
Wir beharren darauf, dass die Exekutive dieses Dossier prioritär behandelt und raschmöglichst ein Konzept für sozialtherapeutische Massnahmen vorlegt.
Der Staatsrat sehe darin ein Versprechen für die ferne Zukunft. Die Geschäftsprüfungskommission hingegen erachte dies als wichtiges Element, um eine Wiederholung des Dramas zu verhindern.
Kritik an neuer Hafteinrichtung
Besorgt äusserte sich die Geschäftsprüfungskommission auch über die neue Hafteinrichtung Curabilis, in dem gefährliche Häftlinge mit psychiatrischen Problemen untergebracht werden. Es sei unklar, ob es sich nun bei Curabilis um ein Gefängnis-Hotel oder um ein Hotel-Gefängnis handle, sagte Buchs weiter.
Entgegen den Empfehlungen der PUK sei es vorgekommen, dass sich ein Aufseher alleine in der Institution befunden habe. Selbst das medizinische Personal werde teilweise für Sicherheitsaufgaben eingespannt, was wirklich nicht seine Rolle sei.
Juristisch ein abgeschlossener Fall
Juristisch ist der Fall längst erledigt. Der Mörder der damals 34-jährigen Genferin Adeline wurde am 24. Mai 2017 rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Vor der Tat sass er in dem auf Resozialisierung spezialisierten Zentrum La Pâquerette ein, das nach der Tat geschlossen worden war.
Die junge Frau war am 12. September 2013 während eines Freigangs vom Häftling in einen Wald entführt worden, wo der französisch-schweizerische Täter ihr die Kehle durchschnitt. Der Täter war bereits wegen zweier 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.