Zum Inhalt springen

Header

Video
Konsumentenschützerin Stalder: «Es ist ein riesiger Erfolg»
Aus News-Clip vom 14.11.2018.
abspielen. Laufzeit 13 Sekunden.
Inhalt

Streit um Billag-Rechung Schweizer Haushalte erhalten Mehrwertsteuer zurück

  • Die Mehrwertsteuer, welche bis 2015 auf die Billag-Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen erhoben wurde, wird zurückerstattet.
  • Das Bundesgericht hat mehrere Klagen gutgeheissen, die eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer verlangten.
  • Das Bundesamt für Kommunikation Bakom arbeitet nun ein Gesetz aus, das als Rechtsgrundlage für die Rückerstattung dient.

Rund 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer haben die Schweizer Haushalte in den fünf Jahren von 2010 bis 2015 bezahlt. Grob geschätzt dürften die Gebührenzahler nun etwa 50 Franken pro Haushalt zurück bekommen.

Für diese 50 Franken erhalten die Gebührenzahler eine Gutschrift, sie wird auf der Rechnung der neuen Erhebungsstelle Serafe verrechnet.

Wenn wir schon von allen zu Unrecht die Mehrwertsteuer erhoben haben, zahlen wir alle zurück.
Autor: Bernard Maissen Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom)

Bernard Maissen vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erklärt, wieso: «Einerseits, weil es der politische Wille ist, dass man an alle zurückzahlt. Andererseits hat man auch immer gesagt, man müsse sich nicht melden.»

Vermeidung einer Flut an Gesuchen

Das Bakom wolle damit eine Flut von Gesuchen vermeiden. «Wir werden alle gleich behandeln. In dieser Logik bleiben wir und sagen: Wenn wir schon von allen zu Unrecht die Mehrwertsteuer erhoben haben, zahlen wir alle zurück.»

Auch die Haushalte, die bereits ein Rückerstattungsgesuch eingereicht haben, werden die 50 Franken als Gutschrift auf der Rechnung zurückerhalten.

Ansprüche von vor 2010 sind verjährt

Das Bakom reagiert damit auf mehrere Urteile des Bundesgerichts. Es hatte entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückgegeben werden muss. Dies, weil diese Gebühren nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Seit 2015 werden deshalb keine Mehrwertsteuern mehr auf die Empfangsgebühren verlangt.

Für die Zeit vor 2010 sei der Anspruch aber verjährt. Die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren wird deshalb nur für fünf Jahre zurückbezahlt. Die Schweizer Haushalte werden ihre Gutschrift etwa im Jahr 2020 erhalten.

Audio
Mwst-Rückerstattung als Gutschrift auf Serafe-Rechnung
aus Info 3 vom 14.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.
Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel