- Die Mehrwertsteuer, welche bis 2015 auf die Billag-Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen erhoben wurde, wird zurückerstattet.
- Das Bundesgericht hat mehrere Klagen gutgeheissen, die eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer verlangten.
- Das Bundesamt für Kommunikation Bakom arbeitet nun ein Gesetz aus, das als Rechtsgrundlage für die Rückerstattung dient.
Rund 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer haben die Schweizer Haushalte in den fünf Jahren von 2010 bis 2015 bezahlt. Grob geschätzt dürften die Gebührenzahler nun etwa 50 Franken pro Haushalt zurück bekommen.
Für diese 50 Franken erhalten die Gebührenzahler eine Gutschrift, sie wird auf der Rechnung der neuen Erhebungsstelle Serafe verrechnet.
Wenn wir schon von allen zu Unrecht die Mehrwertsteuer erhoben haben, zahlen wir alle zurück.
Bernard Maissen vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erklärt, wieso: «Einerseits, weil es der politische Wille ist, dass man an alle zurückzahlt. Andererseits hat man auch immer gesagt, man müsse sich nicht melden.»
Vermeidung einer Flut an Gesuchen
Das Bakom wolle damit eine Flut von Gesuchen vermeiden. «Wir werden alle gleich behandeln. In dieser Logik bleiben wir und sagen: Wenn wir schon von allen zu Unrecht die Mehrwertsteuer erhoben haben, zahlen wir alle zurück.»
Auch die Haushalte, die bereits ein Rückerstattungsgesuch eingereicht haben, werden die 50 Franken als Gutschrift auf der Rechnung zurückerhalten.
Ansprüche von vor 2010 sind verjährt
Das Bakom reagiert damit auf mehrere Urteile des Bundesgerichts. Es hatte entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückgegeben werden muss. Dies, weil diese Gebühren nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Seit 2015 werden deshalb keine Mehrwertsteuern mehr auf die Empfangsgebühren verlangt.
Für die Zeit vor 2010 sei der Anspruch aber verjährt. Die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren wird deshalb nur für fünf Jahre zurückbezahlt. Die Schweizer Haushalte werden ihre Gutschrift etwa im Jahr 2020 erhalten.