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Systematische Leistungsverweigerung bei Schweizer Krankenkassen
Aus Kassensturz vom 23.11.2021.
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Ungleichheit im KVG Systematische Leistungsverweigerung bei Schweizer Krankenkassen

Gewisse Krankenkassen lehnen teure Behandlungen prinzipiell ab, die andere Versicherungen diskussionslos übernehmen.

Das Gesetz ist glasklar: Alle Versicherten müssen in der Grundversicherung gleichbehandelt werden. Doch «Kassensturz» zeigt: Dem ist nicht so.

Gewisse Kassen verweigern Leistungen systematisch

Franziska Sprecher ist Präsidentin der Stiftung für Menschen mit seltenen Krankheiten und erlebt in dieser Funktion die Ungleichbehandlung von Patienten hautnah. Jedes dritte Gesuch, für eine teure und aufwändige Genanalyse im Labor der Stiftung, wird abgelehnt. «Gewisse Kassen lehnen Kostengutsprachen systematisch ab», sagt Franziska Sprecher. Das obwohl klar geregelt ist, welche Leistungen bei Laboranalysen in die Grundversicherung fallen.

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Franziska Sprecher, Präsidentin der Stiftung für Menschen mit seltenen Krankheiten: «Wir merken, es ist ein systematisches Verhalten.»
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«Wir erleben, dass vor allem kleine, eher billige Kassen immer wieder Kostengutsprachen ablehnen. Es gibt aber auch grosse Grundversicherer, die Leistungen teils gar ohne Begründung systematisch verweigern. Das ist rechtswidrig», sagt Franziska Sprecher. Mehrere Gerichtsverfahren hat die Stiftung gemeinsam mit Patienten in den letzten Jahren gewonnen. Doch solche Daten sammelt die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Gesundheit, nicht.

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BAG muss Transparenz schaffen

Für Franziska Sprecher ist diese defensive Haltung der Behörde unhaltbar. Die Professorin für Gesundheitsrecht an der Universität Bern fordert: «Es braucht mehr Transparenz in Sachen Leistung der Kassen.» Das BAG müsse aufzeigen, welche Kassen Leistungen in der Grundversicherung systematisch ablehnen.

Dass Versicherte je nach Krankenkasse ungleich behandelt würden, erlebt der Onkologe Marco Siano in seiner Praxis in Biel schon lange. Er verschreibt häufig nicht zugelassene Medikamente, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen werden. «Ich erlebe immer wieder, dass beinahe identische Anfragen für Kostengutsprachen von verschiedenen Kassen komplett anders beurteilt werden. Das zeigt mir, das System funktioniert nicht.» Darum rate er mittlerweile Patienten von gewissen Kassen ab.

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Marco Siano, Onkologe: «Man ist manchmal versucht, den Leuten von gewissen Krankenkassen abzuraten.»
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BAG verschweigt Namen der Krankenkassen

Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahr 2020 bestätigt, dass bei vergüteten Medikamenten ausserhalb der Spezialitätenliste derzeit eine Ungleichbehandlung besteht. Doch obwohl das Amt über statistisch belastbare Daten verfügt, verschweigt das BAG die Namen der Krankenkassen.

Das sei unhaltbar, findet Daniel Tapernoux von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO.  «Die Studie zeigt nämlich auf, was für alle Grundversicherungsleistungen gilt: Es kommt dann zu grossen Unterschieden, wenn der Vertrauensarzt der Kassen mit im Spiel ist.» Da müsse die Aufsichtsbehörde dringend mehr Transparenz schaffen.

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Daniel Tapernoux, Schweizerische Patientenorganisation SPO: «Als Patientinnen und Patienten ist man diesen Entscheidungen ausgeliefert.»
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Zu diesem Vorwurf sagt das BAG: «Wir selbst wissen nicht, welche Kassen das sind.» Denn der Bericht sei anonymisiert. Absurd: Die Rohdaten wären bei den beauftragten Forschern einfach zu beschaffen.

Das vage Versprechen des BAG:

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«Uns ist die Ungleichbehandlung bewusst», sagt das BAG. Es will künftig veröffentlichte Gerichtsurteile gegen Krankenkassen zusammenfassen. Und die Aufsichtsbehörde will im Rahmen der jährlichen Audits bei den Krankenkassen das Kriterium der «Gleichbehandlung der Versicherten» prüfen. Ob die Resultate von der Aufsichtsbehörde dann auch publiziert werden, ist allerdings unklar.

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Gespräch mit Jonas Montani, Mediensprecher BAG
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Kassensturz, 23.11.21, 21:05 Uhr

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