- Der Hauptangeklagte wird im Fall Hefenhofen in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.
- Das Gericht spricht ihn aber der Tierquälerei teilweise schuldig. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
- Zwei Metzger, die im Rahmen des Falls Hefenhofen wegen illegalen Fleischhandels angeklagt waren, erhielten einen Freispruch.
- Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Landwirt von Hefenhofen, der wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz sowie mehrfacher Gefährdung des Lebens angeklagt war, wurde in mehreren Hauptanklagepunkten freigesprochen. Es sind Punkte, die im Zusammenhang mit der Hofräumung im August 2017 stehen.
Das Bezirksgericht Arbon (TG) sprach den Beschuldigten zwar der Tierquälerei teilweise schuldig, der Kern der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft fällt aber in sich zusammen. Es wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gegen den Mann verhängt. Zudem erhielt der Landwirt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.
Ein gefordertes Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid kann noch ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.
Kein illegaler Fleischhandel – Metzger freigesprochen
Zudem angeklagt wegen illegalen Fleischhandels waren zwei Thurgauer Metzger – Vater und Sohn eines Familienbetriebs – sowie der Hauptangeklagte im Tierquälerei-Prozess. Vater und Sohn wurden freigesprochen, ebenso der Hauptangeklagte im Punkt der Mästung von kranken Schweinen, sogenannten Kümmerern.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete unter anderem illegaler Fleischhandel. Konkret: Die beiden Metzger sollen kranke Schweine an den Hauptangeklagten verkauft haben. Dieser habe die Tiere gemästet und dann wieder an die Metzger zurückverkauft. Die Schweine sollen dann normal geschlachtet und das Kümmerer-Fleisch verkauft worden sein. Die Rede war von 120 Schweinen.
Anklage «fällt in sich zusammen»
Den illegalen Fleischhandel habe es so nie gegeben, es gebe keine Belege dafür, sagte der Gerichtspräsident am Dienstagmorgen. Die Anklage habe die Aussage der Beteiligten falsch eingeschätzt. Auch, dass kranke Schweine gemästet und dann geschlachtet worden seien, dafür gebe es keine Beweise. So falle die Anklage in sich zusammen, heisst es seitens des Gerichts.
Nur in einem Punkt sprach das Gericht den Seniorchef der Metzgerei schuldig: Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln wurde er zu 40 Tagessätzen à 120 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt.
Die Angeklagten hatten immer auf ihrer Unschuld bestanden. Der Sohn sagte, er habe nichts von den Geschäften gewusst, sonst hätte er sie unterbunden. Der Vater gab zu, mehrere Tiere mit kleinen Verletzungen wie Nabelbrüchen an den Hauptangeklagten verkauft und wieder zurückgekauft zu haben. Er räumte ein, «in einer Grauzone» gehandelt zu haben. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass dies strafbar sei.