Zum Inhalt springen

Urteil in Cold Case Basel-Land Es war Mord: Mann muss 13 Jahre ins Gefängnis

  • Die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts spricht am Freitag einen Mann wegen Mordes schuldig.
  • Der 60-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
  • Er hat im Jahr 2000 in Münchenstein BL einen 21-jährigen Mann in Zusammenhang mit einem Drogendeal erschossen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Jahr 2000 in Münchenstein BL einen 21-jährigen Drogendealer erschossen zu haben und mit 2 Kilogramm Kokain geflohen zu sein. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Laut Anklageschrift hatte der damals 35-jährige Beschuldigte mit dem Opfer vereinbart, diesem für 130'000 Franken 2 Kilogramm Kokain abzukaufen. Anstelle des Geldes, über das er ohnehin nicht verfügt habe, soll der Beschuldigte dem Opfer ein Couvert voller Papierschnipsel übergeben haben. Als das Opfer das Couvert öffnete, habe der Beschuldigte ihm aus nächster Nähe mit einer Pistole in den Kopf geschossen und sei dann mit dem Kokain geflohen.

Drohnenaufnahme der St. Jakobshalle
Legende: Auf dem Parkplatz St. Jakobshalle wurde im Jahr 2000 die Leiche eines Mannes in einem roten Smart gefunden. REUTERS / Denis Balibouse

Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass nach 25 Jahren zu viel unklar sei, um eine Mordverurteilung zu rechtfertigen. Weniger schwerwiegende Delikte, wie etwa ein Unfall, wären inzwischen verjährt.

Wieso ist es erst 25 Jahre später zum Prozess gekommen?

Box aufklappen Box zuklappen
Mensch mit Pipette.
Legende: Dank neuer forensischer Möglichkeiten gelang es, den mutmasslichen Täter ausfindig zu machen. (Symbolbild) Keystone / Thomas Kienzle

Die Polizei und Staatsanwaltschaft konnten nach der Tat rasch eine Verbindung zur Drogenkriminalität feststellen. Die Fahndung nach der Tatperson verlief damals allerdings erfolglos. Während das Opfer seinen Verletzungen erlag, gelang es dem Beschuldigten, sich der Strafverfolgung zu entziehen.

Der heute 60-jährige mutmassliche Täter wurde erst 2023 in Deutschland verhaftet und im Dezember desselben Jahres an die Schweiz ausgeliefert. Erst mit einer neuen Fingerabdruckmethode konnte der Mann überführt werden. Details dazu wollen die Strafverfolgungsbehörden nicht preisgeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von allen Parteien vor Kantonsgericht angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Basel, 25.7.2025, 17:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel