- Die Kantone sollen künftig bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen.
- Heute dürfen die Kantone ein Wolfsrudel erst dann regulieren, wenn es 15 Schafe oder Ziegen gerissen hat.
- Der Bundesrat hat die Jagdverordnung entsprechend angepasst und in die Vernehmlassung geschickt.
Risse dürfen wie bisher aber nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen – etwa das Aufstellen von Zäunen oder der Einsatz von Herdenhunden – ergriffen wurden.
Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas sollen neu drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden darf. Diese Senkung des Schwellenwerts entspricht einem Wunsch der Bergregionen. In jüngster Zeit hatten Wölfe auch Kuhherden oder Esel angegriffen.
Der Herdenschutz solle in der Verantwortung des Tierhalters bleiben, heisst es in der Mitteilung. Die finanzielle Unterstützung des Bundes solle künftig jedoch grosszügiger ausfallen. So soll die Palette der unterstützenden Massnahmen erweitert werden. Die Finanzhilfebeiträge werden für konkrete Herdenschutzmassnahmen auf 80 Prozent und für Planungsarbeiten der Kantone zum Herdenschutz auf 50 Prozent festgelegt. Dies entspreche der bisherigen Praxis.
Deutlich erhöht werden soll der Beitrag für die von den Kantonen als wirksam erachteten Massnahmen, die sogenannten «weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone». Die finanzielle Entschädigung soll bei diesen Vorkehrungen von 50 auch 80 Prozent erhöht werden.
Präventiver Abschuss bleibt verboten
Auch mit der neuen Verordnung bleibt es verboten, einen Wolf präventiv zu töten. Dies hatte das Schweizer Stimmvolk mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetz im letzten Herbst verworfen.
Die Regulierung von Wolfsbeständen sollen auch mit den Anpassungen wie bisher klar eingegrenzt bleiben: Um ein Tier zu schiessen, müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss dem Abschuss zustimmen, und die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben.
Mit der revidierten Verordnung erfüllt der Bundesrat zwei Motionen des Parlaments, die nach der Ablehnung der Jagdgesetzesrevision verabschiedet wurden. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai, die neue Verordnung soll bereits Mitte Juli in Kraft treten.
Naturschützer wollen Vorschlag prüfen
Die Umweltorganisationen Pro Natura, Bird Life Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz teilten in einer ersten Stellungnahme mit, man werde die Vorschläge des Bundesrats genau prüfen. Das entscheidende Standbein beim Umgang mit dem Wolf sei der Herdenschutz. Diesem Umstand müsse die Revision Rechnung tragen.
Enttäuscht sei man, dass der Bundesrat darauf verzichtete, gleichzeitig mit der Jagdverordnung auch das Jagd- und Schutzgesetz (JSG) zu revidieren. Mit einer solchen Revision hätte der Schutz von bedrohten Tierarten und Wildtieren verbessert werden können, heisst es weiter in der Mitteilung.
Das revidierte Jagdgesetz wurde gemäss Nachwahlbefragung auch abgelehnt, weil es keine Verbesserungen für bedrohte Tierarten vorsah. «Nur mit einem Gesamtpaket, bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und pragmatischem Umgang mit dem Wolf, kann der Volkswille umgesetzt werden», halten die Organisationen fest.