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Terrorismus in der Schweiz: Verschärfung des Strafrechts
Aus Tagesschau vom 16.06.2020.
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Verschärfte Strafnormen Längere Haft bei Beteiligung an terroristischen Organisationen

  • Der Nationalrat – wie zuvor der Ständerat – hat die Verschärfung der Terrorismus-Strafnorm angenommen.
  • Die Vorlage stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe.
  • Der Bundesrat setzt mit der neuen Strafnorm das Abkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus um.

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Karin Keller-Sutter: «Vorlage bringt einen Gewinn an Sicherheit.»
Aus News-Clip vom 16.06.2020.
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Die im Nationalrat debattierte Gesetzesänderung erleichtert die Verfolgung terroristischer Straftaten. Die neue Strafbestimmung stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Zudem wird die Beteiligung an einer terroristischen Organisation auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Eine Beteiligung an einer verbotenen Organisation oder deren Unterstützung wird neu mit fünf statt drei Jahren bestraft. Für die Strafverfolgung ist künftig die Bundesanwaltschaft zuständig.

Für grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen gibt es neu auch eine Rechtsgrundlage. Die Schweizer Behörden sollen unter gewissen Bedingungen Informationen an ausländische Behörden vorzeitig übermitteln können. Damit sollen schwere Straftaten, etwa geplante Terrorakte, unterbunden werden können.

Konflikte mit Grundrechten

Die Vorlage wurde in verschiedenen Punkten von linker Seite bekämpft. SP und Grüne warnten vor Rechtsunsicherheit und einer Gefahr für die Grundrechte.

Die Linke wollte beispielsweise die neue Strafnorm für Anwerbung, Ausbildung und Reisen zu terroristischen Zwecken streichen. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit führe zu Konflikten mit den Grundrechten, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). Die Verschärfung wurde schliesslich mit 127 gegen 54 Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen.

Der zweite Teil der Vorlage wird am Donnerstag im Nationalrat diskutiert. Der erste Teil geht aufgrund einer kleinen Differenz zurück an den Ständerat.

Präventivhaft für Gefährder?

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Im zweiten Teil der Verschärfung der Terrorismus-Strafnorm geht es um präventive Massnahmen wie Hausarrest für terroristische Gefährder.

Diese Vorlage ist hoch umstritten. Kritisiert wird unter anderem, dass schon 15-Jährige unter Hausarrest gestellt und andere Massnahmen gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden könnten. Auch die Definition von «Gefährdern» wird als zu vage bezeichnet.

Die Nationalratskommission schlägt auch vor, die Möglichkeit der Präventivhaft einzuführen. Wegen dieser Pläne steht die Schweiz derzeit international in der Kritik. Präventivhaft ist nicht konform mit der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Rotes Kreuz darf helfen

Anders als vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen, hat der Nationalrat dem Antrag seiner vorberatenden Kommission zugestimmt, humanitäre Organisationen wie das IKRK explizit von der Strafbarkeit für die Unterstützung von Terrororganisationen auszunehmen.

Das bedeutet, dass in der Strafnorm festgehalten werden soll, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beispielsweise Verletzten einer Terrororganisation humanitär helfen dürfte, ohne sich strafbar zu machen. Andere als humanitäre Unterstützung von Terrororganisationen bleibt verboten.

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Aus dem Archiv: Wie Terroristen im Internet verbunden sind
Aus Tagesschau vom 16.03.2019.
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SRF 4 News, 16.06.2020, 13:00 Uhr;

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