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Verschärfung des Strafrechts Jugendliche Mörder sollen verwahrt werden können

Im Jugendstrafrecht war die Möglichkeit einer Verwahrung bislang nicht vorgesehen. Das will das Parlament nun ändern.

Wer einen anderen Menschen ermordet und dafür verurteilt wird, muss für viele Jahre ins Gefängnis. Besteht eine Rückfallgefahr, kann die Person anschliessend weggeschlossen werden. Die Idee dahinter ist, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen. Möglich ist das bei regelmässiger Überprüfung grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

Bei Minderjährigen war das bislang allerdings nicht vorgesehen. Nun will das Parlament aber auch die Verwahrung minderjähriger Täter einführen.

Die Verwahrung ist keine einfache Thematik. Nicht im Erwachsenenstrafrecht und erst recht nicht im Jugendstrafrecht.
Autor: Patrick Hässig Nationalrat (GLP/ZH)

Dabei geht es um sehr wenige Straftäter – aber um brutale. Wie soll man mit ihnen umgehen, wie die Gesellschaft schützen? «Die Verwahrung ist keine einfache Thematik. Nicht im Erwachsenenstrafrecht und erst recht nicht im Jugendstrafrecht», sagte Patrick Hässig von der GLP.

Kein Hafturlaub ohne Begleitung für Verwahrte

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Verwahrte im geschlossenen Vollzug und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, dürfen nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen. Der Nationalrat hiess diese Änderung im Strafgesetzbuch mit 130 zu 58 Stimmen gut, gegen den Willen von SP und Grünen. Die Neuerung geht unter anderem auf einen Vorstoss der früheren SVP-Nationalrätin und jetzigen Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli zurück. Sie hatte an einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder erinnert, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei. Das sei nicht zu verantworten. (sda)

Strenge Kriterien für Verwahrung

Denn die Verwahrung ist explizit keine Strafe. Sie folgt nach der Strafe und ist eine Massnahme des Staates, um die Gesellschaft vor möglicherweise rückfälligen Tätern zu schützen. Im Jugendstrafrecht war die Verwahrung bislang nicht vorgesehen – auch nicht für besonders schwere Taten wie Mord. Justizminister Beat Jans erklärte das Prinzip im Rat: «Sobald Sie das 25. Altersjahr vollendet haben, endet jede jugendstrafrechtliche Sanktion von Gesetzes wegen.»

Die Idee bislang: Wer als Jugendlicher straffällig wird, soll mit 25 eine neue Chance erhalten. Nach Aufforderung durch das Parlament hat der Bundesrat nun aber eine Änderung des Jugendstrafrechts vorgeschlagen. Neu soll eine Verwahrung unter strengen Bedingungen möglich sein: Nur bei Mord, nur wenn der Täter älter als 16 war, mittlerweile volljährig ist und die Jugendstrafe abgesessen hat. Und wenn eben eine Rückfallgefahr besteht.

Beat Jans spricht an der Frühjahrssession im Nationalrat
Legende: «Lediglich für sehr seltene, allerschwerste Fälle soll eine solch entscheidende Massnahme eingeführt werden», sagte Bundesrat Jans im Nationalrat. Konkret komme so ein Fall schweizweit etwa alle zwei Jahre vor. Keystone/Peter Klaunzer

Der Ständerat hat der Anpassung bereits zugestimmt. Der Nationalrat tat sich schwer damit. Gegen die Verwahrung von Jugendlichen waren SP und Grüne. «Es geht um junge Menschen, die beispielsweise mit 16 in Verwahrung kommen und mit 32 Jahren freigelassen werden. Und das ohne Berufserfahrung», sagte Florence Brenzikofer von den Grünen. So sei der Start ins Erwerbsleben ausgesprochen schwierig.

Ganz anders war die Sicht der Dinge am anderen Ende des politischen Spektrums. «Ich frage mich, in welcher Welt Sie leben», sagte SVP-Nationalrat Mauro Tuena an die Adresse der Grünen-Nationalrätin.

Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Täterinnen und Tätern geht dem Schutz der Täterinnen und Täter vor.
Autor: Matthias Bregy Nationalrat (Mitte/VS)

Die SVP will die Verwahrung bei jugendlichen Tätern auch für weitere Delikte, etwa schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung. «Wir verlangen eine Verwahrung bei schweren Delikten, nicht bei einem Diebstahl in einem Kiosk. Davon spricht niemand», so Tuena. Das allerdings hatte im Nationalrat keine Chance.

Bei Mord hingegen war die Verwahrung mehrheitsfähig. Patricia von Falkenstein erklärte für die FDP-Fraktion: «Es geht hier um Mord und nicht um eine Bagatelle, unabhängig vom Alter.» Und auch aus der Mitte hiess es von Fraktionschef Philipp Bregy: «Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Täterinnen und Tätern geht dem Schutz der Täterinnen und Täter vor.» Das war der Tenor.

Einige wenige brutale Täter können künftig also nach einer Jugendstrafe weggeschlossen werden. Bis die Rückfallgefahr als klein eingeschätzt wird. Gegen den Willen der Ratslinken, mit Murren von rechts und mit ein wenig Bauchschmerzen in der politischen Mitte.

Echo der Zeit, 28.02.2024, 18 Uhr

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