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Anklage wegen Wahlfälschung im Thurgau
Aus Tagesschau vom 26.03.2021.
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Wahldebakel Thurgau Anklage gegen ehemaligen Frauenfelder Stadtschreiber erhoben

  • Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau erhebt Anklage wegen qualifizierter Wahlfälschung.
  • Die Anklage richtet sich gegen den ehemaligen Stadtschreiber von Frauenfeld.
  • Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe, wie er in einer Stellungnahme schreibt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vor fast genau einem Jahr sorgten die Parlamentswahlen im Kanton Thurgau für grossen Wirbel. Die GLP zweifelte das Wahlresultat in Frauenfeld an. Die Zahl der veränderten und unveränderten Wahlzettel wich zu sehr von anderen Bezirken ab. Es stellte sich heraus, dass 100 Listen der GLP unrechtmässig der SVP angerechnet wurden – also auf dem falschen Stapel lagen. Zusätzlich wird vermutet, dass fast 100 unveränderte Listen der GLP entwendet und durch solche der SVP ersetzt wurden.

Die Thurgauer Staatskanzlei reichte Anzeige ein und die Staatsanwaltschaft eröffnete Anfang April eine Untersuchung. Wenige Wochen danach gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie von Wahlfälschung ausgehe. Bei den zusätzlichen Wahlzetteln seien Auffälligkeiten gut sichtbar. Die SVP musste ihren Sitz zugunsten der GLP wieder abgeben.

Beschuldigter bestreitet Tat

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Bezirksgericht Frauenfeld wegen qualifizierter Wahlfälschung eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 3'000 Franken. Weitere Aussagen zum möglichen Motiv oder der Beweislage werden keine gemacht.

Der Beschuldigte arbeitet heute nicht mehr bei der Stadt Frauenfeld. In einer Stellungnahme schreibt er, er habe ein reines Gewissen. Ihm sei unerklärlich, wie aufgrund der Faktenlage Anklage erhoben werden könne. «Es scheint, als müsse aus rein politischen Gründen zwingend eine Person vor Gericht gezerrt werden», heisst es in dem Schreiben.

Stadtrat zweifelt nicht an Unschuld

Der Frauenfelder Stadtrat entschuldigte sich in einer Mitteilung «in aller Form» für die Vorkommnisse bei der Grossratswahl 2020. Sobald die Behörde Einsicht in die Anklageschrift erhält, will sie prüfen, ob es weiteren Handlungsbedarf für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen gibt.

Der Stadtrat habe keinen Grund, an der Unschuld des ehemaligen Stadtschreibers zu zweifeln, heisst es im Communiqué weiter.

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Aus dem Archiv: Thurgauer Wahlbetrug: Jetzt reden die Betroffenen
Aus Rundschau vom 03.03.2021.
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Regionaljournal Ostschweiz; 26.03.2021, 12:03 Uhr;

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