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Widerspruchslösung Zwei Wörter sorgen bei Organspende für Diskussionen

Wer keine Organe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Anfang 2027 soll das neue Gesetz zur erweiterten Widerspruchslösung bei Organspende in Kraft treten. Auf diesen Moment hin will die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften auch die Richtlinien zur «Feststellung des Todes» erneuern, die bei der Organspende angewendet werden.

Diese haben bis Ende September eine Vernehmlassung durchlaufen, nun werden die Eingaben ausgewertet. Und dabei lässt sich ein Konflikt anhand von zwei Wörtern aufzeigen: «permanent» und «irreversibel».

Chirurgen im Operationssaal bei der Arbeit.
Legende: Keystone/Martial Trezzini

Wenn ein Mensch auf der Intensivstation liegt und das gesamte Hirn nicht mehr durchblutet wird, sind sämtliche Funktionen irreversibel, also unumkehrbar ausgefallen. Aus dem Hirntod gibt es kein Zurück mehr ins Leben. «Man kann diese Personen weder mit Medikamenten, noch einer Operation, noch einer Reanimation wieder quasi zum Leben bringen», sagt Sibylle Ackermann, Leiterin des Ressorts Ethik bei der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Diese Personen seien tot, obwohl ihr Herzkreislauf mithilfe von Maschinen noch funktioniert.

Organspende nur bei irreversiblem Hirntod

Wer hirntot ist, dessen Organe können transplantiert werden. Oder wenn ein Mensch nach einem Herzkreislauf-Stillstand auf der Intensivstation liegt. Er wird am Leben erhalten, doch dass er genesen kann, ist aussichtslos. Die lebenserhaltenden Massnahmen werden abgebrochen. Dann komme es zu einem Kreislaufstillstand, erklärt Sybille Ackermann. «Wenn der anhält, dann unterbricht dies auch die Durchblutung des Gehirns. Das führt ebenfalls dazu, dass sämtliche Funktionen des Gehirns ausfallen.»

Ärzte stellen dann den Tod fest und im Entwurf der revidierten Richtlinien tun sie das, indem sie nachweisen, dass die Funktionen des Hirns «permanent» und nicht «irreversibel» ausgefallen sind. Das sei gängige Sprachpraxis in der Medizin. Denn im ersten Moment sei es eben noch nicht irreversibel, man könnte die Person noch reanimieren, erklärt Ackermann weiter. Reanimiert werde in so einem Fall aber nicht, da der Abbruch der lebenserhaltenden Massnahmen beschlossen wurde.

Ob man nun ein Organ entnehmen kann oder nicht, daran ändert sich durch diese beiden Wörter nichts.
Autor: Sibylle Ackermann Leiterin Ethik bei der SAMW

Diese veränderte Wortwahl «permanent» statt «irreversibel» bedeute in diesen Fällen jedoch eine Lockerung der Kriterien für den Hirntod. Dadurch würden sich mehr Organe möglichst rasch entnehmen lassen, sagen Kreise, die gegenüber Organspenden nach dem Tod kritisch sind oder sie sogar ablehnen. Dazu gehört die Äpol, die Organisation der Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende.

Dem widerspricht Sybille Ackermann. «Ob man nun ein Organ bei einer bestimmten Person entnehmen kann oder nicht, daran ändert sich durch diese beiden Wörter nichts.»

Heute Morgen, 31.10.2025, 6:30 Uhr ; 

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