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Wiederwahl von Bundesrichtern Ehemaliges Liebespaar am Bundesgericht kandidiert wieder

Die Liebesbeziehung zwischen einem Bundesrichter und einer Bundesrichterin wird mit deren Kandidatur für eine Wiederwahl zur Angelegenheit für das Parlament.

Die Amtsdauer von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ist auf sechs Jahre beschränkt. Danach müssen sie von der Vereinigten Bundesversammlung, die sich aus National- und Ständerat zusammensetzt, wiedergewählt werden. In der Herbstsession steht die nächste Wahl für die Amtsperiode bis 2032 an. Die Gerichtskommission beider Räte, welche die Gesamterneuerung des Bundesgerichts vorbereitet, hat bekannt gegeben, dass sich von den vierzig ordentlichen Richterinnen und Richtern nur zwei nicht zur Wiederwahl stellen.

Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf, die während Monaten heimlich eine Liebesbeziehung unterhalten haben, sind nicht darunter. Daraus lasse sich ableiten, dass sich die beiden zur Wiederwahl stellen, bestätigt der Präsident der Gerichtskommission, Nationalrat Leo Müller (Mitte/LU): «Es sind zwei Personen, eine die altershalber ausscheidet, die andere Person aus anderen Gründen.»

Vertrauen in die Institution in Frage gestellt

Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen grundsätzlich gegen die Gepflogenheiten am Bundesgericht, hat das höchste Gericht Mitte Mai festgestellt, nachdem die «Weltwoche» die Liebesbeziehung aufgedeckt hat. Denn damit könnte das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie das Ansehen des Gerichts in Frage gestellt werden.

Historisches Gebäude mit Säulen und einer Schweizer Flagge.
Legende: Die Bundesrichter und Bundesrichterinnen müssen sich in der Herbstsession für die neue Amtsperiode bis 2032 einer Wiederwahl stellen. KEYSTONE / Salvatore Di Nolfi

Eine externe Untersuchung im Auftrag des Bundesgerichts soll nun bis Ende Juni klären, ob die beiden auch gegen das Bundesgerichtsgesetz verstossen haben. Die Gerichtskommission, sagt Präsident Leo Müller, warte diese ab, bevor sie weitere Entscheide fälle: «Wenn wir das Ergebnis haben, werden wir weitere Entschiede treffen und das Verfahren korrekt durchführen.»

Vorschlag zur Wiederwahl durch die Gerichtskommission

Die Gerichtskommission habe keine Aufsichtsfunktion über das Bundesgericht, betont Müller. Für sie gebe es also nur zwei Alternativen: «Die Gerichtskommission hat die Möglichkeit, entweder diese beiden Personen zur Wiederwahl vorzuschlagen oder einen Vorschlag zu machen, dass man diese Personen nicht wieder wählt.»

Und sobald Vorwürfe gegen Kandidatinnen und Kandidaten im Raum seien, müssten diese von der Kommission angehört werden, damit sie ihre Sicht der Dinge darlegen könnten, hält Müller fest. Bundesrichter Yves Donzallaz hatte früher das Parteibuch der SVP, ist aber nach einem Konflikt aus der Partei ausgetreten. Bundesrichterin Beatrice van de Graaf ist immer noch SVP-Mitglied.

Für Nationalrat Pascal Schmid (SVP/TG), auch er Mitglied der Gerichtskommission, ist klar: Falls die externe Untersuchung Verstösse gegen das Bundesgerichtsgesetz feststellen sollte, «dann braucht es Konsequenzen, und dann sind sie nicht mehr wieder wählbar. Von unseren höchsten Richtern in diesem Land darf man erwarten, dass sie die Gesetze einhalten. Und wenn sie dann noch Vorgänge verheimlicht oder vertuscht hätten, dann sind sie erst recht nicht wieder wählbar».

Sollten Donzallaz und van de Graaf die Wiederwahl in der Herbstsession nicht schaffen, werden ihre beiden Sitze am Bundesgericht in der Wintersession neu besetzt. Grundsätzlich sind dann Kandidaturen aus allen Parteien möglich.

Echo der Zeit, 2.6.2026, 18 Uhr

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