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Wölfe in der Schweiz Bundesrat befürwortet proaktive Regulation der Wolfspopulation

  • Wölfe sollen abgeschossen werden, bevor sie einen Schaden anrichten.
  • Der Bundesrat hat dem Parlament seine Unterstützung zugesprochen.
  • Er erachtet die parlamentarische Initiative der Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) als sinnvoll.
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Aus dem Archiv: Positionspapier soll Umgang mit Wolf regeln
aus Rendez-vous vom 06.07.2022. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 2 Sekunden.

Schäden durch Wölfe sollen verhütet werden, schrieb der Bundesrat in seiner durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) publizierten Stellungnahme vom Mittwoch. Damit könnten beispielsweise Wölfe erlegt werden, die ihre natürliche Scheu verlieren und zunehmend in Siedlungen auftauchen. Sie sollen also nicht erst erlegt werden, wenn Schäden bereits entstanden sind oder wenn Gefährdungen vorliegen.

Die Regelung halte zudem an der heutigen Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen fest. Der Bundesrat erachtet es laut Mitteilung zudem als sinnvoll, dass der Handlungsspielraum beim Abschuss von Einzelwölfen erweitert wird. Kantone dürfen so Wölfe entfernen, die dem Menschen gefährlich werden.

Bund will keine Personalkosten tragen

Nicht einverstanden ist der Bundesrat hingegen damit, dass der Bund sich an den Personalkosten der Kantone «beim Umgang mit dem Wolf» beteiligen soll. Auch lehnt er einen zusätzlichen Vorschlag der Urek-S ab, wonach sich der Bund künftig an der Verhütung und Vergütung von Biberschäden beteiligen soll. Somit beantragt er, auf die Vorlage der Urek-S in den meisten Punkten einzutreten.

SRF 4 News, 31.08.2022, 19 Uhr;

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