- Ein Dutzend Mal hat es im Solothurner Wasseramt im Frühling 2022 gebrannt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.
- Die Staatsanwaltschaft präsentierte Ende Mai einen 33-jährigen Tatverdächtigen. Er kam in Untersuchungshaft.
- Im Oktober 2022 entschied das Obergericht, der 33-Jährige sei aus der U-Haft zu entlassen. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr.
- Die Staatsanwaltschaft hat vor Bundesgericht nun erreicht, dass der Verdächtige mit Ersatzmassnahmen überwacht werden soll.
Gebrannt hat es während der Brandserie im Frühling meist am Wochenende: eine Lagerhalle, ein Waldhaus, eine Waldhütte, eine Werkstatt, auch eine Schreinerei, in derselben Region. Verletzt wurde niemand, aber die Bevölkerung war verunsichert.
Intensive Ermittlungen der Behörden führten dann zum 33-jährigen Verdächtigen, ein Feuerwehrmann aus der Region. Er kam in Untersuchungshaft, wehrte sich aber erfolgreich vor Obergericht dagegen. Er ist seit Oktober auf freiem Fuss.
Brandserie im Frühling 2022
Keine U-Haft, dafür GPS-Fussfesseln?
Die Staatsanwaltschaft hatte sich vor Bundesgericht beschwert, weil der Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wenn, dann brauche es Ersatzmassnahmen. Das bestätigt das Bundesgericht, es bestehe eine «immerhin niederschwellige Wiederholungsgefahr», argumentierte es.
Untersuchungshaft sei nicht angebracht, aber die Voraussetzungen für Ersatzmassnahmen, zum Beispiel elektronische Fussfesseln, seien gegeben. Nun muss das Haftgericht in den nächsten Tagen entscheiden. Wann die eigentliche Gerichtsverhandlung zur Brandserie stattfindet, ist noch nicht klar.