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Fall Nestlé Romanze am Arbeitsplatz: Das müssen Sie wissen

Der Fall des Nestlé-Chefs zeigt, dass Liebe im Job heikel sein kann. Es gibt einiges zu beachten.

Worum geht es? Der Nestlé-Chef verliert wegen einer Beziehung zu einer ihm direkt unterstellten Frau seinen Job. Er hatte das Verhältnis verheimlicht. Job und Liebe: Am häufigsten lernen sich Paare am Arbeitsplatz kennen. Je nach Studie liegt der Anteil bei jedem fünften bis jedem zweiten Paar. Doch das kann heikel sein: Vor allem, wenn es sich um eine Beziehung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden handelt, und, wenn diese im Verborgenen bleibt.

Was ist neu? Zum grossen Thema in den Personalabteilungen ist die Liebe im Job erst in den letzten paar Jahren geworden. «Neu ist das Thema nicht, es wird einfach aktiver diskutiert. Und auch CEOs müssen sich plötzlich Fragen gefallen lassen», sagt Matthias Mölleney von der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ). Früher hätten oft die Unterstellten die Konsequenzen ziehen müssen. Das sei heute nicht mehr so.

Was heisst es für Unternehmen? Gerüchte und Tuscheleien können am Anfang stehen – am Ende steht schlimmstenfalls eine Krise, wie aktuell bei Nestlé – Situationen, welche Firmen scheuen. «So schön, wie das für die Beteiligten ist: für Unternehmen sind Beziehungen zwischen Angestellten, die zueinander in einem Vorgesetztenverhältnis stehen, ein grosses Problem. Alle hoffen, dass es nicht passiert», sagt Mölleney.

Nicht nur Beziehungen können heikel sein, sondern auch enge Freundschaften, so der Führungsexperte. «Es gibt die Stammtischfreundschaften oder das gemeinsame Golfspielen – das sind auch enge Beziehungen, bei denen der Eindruck der Bevorzugung entstehen kann. Die Grauzone ist riesig.»

Rotes Herz auf Computertastatur.
Legende: Jakub Krechowicz

Was gilt rechtlich? Am Arbeitsplatz sei nicht vieles erlaubt, wenn es um Liebesbeziehungen gehe, sagt Nicole Vögeli Galli. Sie ist Dozentin für Arbeitsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW). «Liebesbeziehungen sind sehr kritisch mit Blick auf Geheimhaltungs- und Datenschutzvorschriften. Die Bevorzugung einzelner Personen ist ein Thema. Und damit zusammenhängend dann gleich auch noch der Betriebsfrieden. Andere haben das Gefühl, sie werden zu Unrecht schlechter behandelt als zum Beispiel die Liebespartnerin oder der Liebespartner.

Was muss man beachten? Wichtig ist laut Arbeitsrechtlerin Nicole Vögeli Galli, dass man sich überlege, ob eine Meldepflicht bestehe. «Könnte es ein Risiko sein, wenn wir so nah miteinander privat zu tun haben? Entsteht der Eindruck, wir erzählen uns alles und verletzen die Geheimhaltungspflicht? Oder bevorzugen wir uns gegenseitig?» Denn es gebe auch risikoarme Beziehungen, und zwar, wenn zwei Personen keinerlei Berührungspunkte bei der Arbeit hätten.

Was sollten Sie vermeiden? Noch heikler sind kurze Affären, sagt Nicole Vögeli Galli. «Sie geschehen vielmals in nicht wohlüberlegten Situationen. Vielfach werden diese kurzen Affären später bereut, das kann zu sehr unangenehmen Konstellationen führen.» Hier könne ein Verhältnis schnell in eine sexuelle Belästigung kippen. Und dann wird es für alle Beteiligten unangenehm.

Darf man sich also am Arbeitsplatz nicht mehr verlieben? «Natürlich darf man sich am Arbeitsplatz verlieben. Alles andere wäre völlig weltfremd», sagt Führungsexperte Mölleney. Aber man müsse sich über die Tragweite bewusst werden. Arbeitsrechtlerin Vögeli Galli ergänzt: «Wichtig ist, dass man sich überlegt, ob eine Meldepflicht besteht oder es ein Risiko birgt, wenn man privat eng verbunden ist.»

Tagesschau, 2.9.2025, 19:30 Uhr

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