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Geimpfte und Genesene Erleichterungen mit 2G am Arbeitsplatz umstritten

Darf mit 2G in Teilbereichen die Maske am Arbeitsplatz fallen – analog zur Beiz? Die Sozialpartner sind sich uneinig.

Kinos, Restaurants und andere Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht haben neu die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und dafür auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Das beschloss der Bundesrat am Freitag. Ebenso gilt seither für die Arbeit im Büro oder anderswo in Unternehmen die Maskenpflicht, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

Einige Firmen fragen sich nun, ob sie mit der Einführung von 2G die Arbeitnehmenden ebenfalls von der Maskenpflicht befreien können. Gesundheitsminister Alain Berset jedenfalls sagte am Freitag: Jene Unternehmen, die auf 2G setzen wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben.

Gesetzliche Grundlage fehlt

Ganz so einfach sei das aber nicht, erklärt Roland Müller vom Schweizerischen Arbeitgeberverband:  «Die Anordnung, dass am Arbeitsplatz generell 2G gelten würde, ist ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig. Diese fehlt heute noch.»

Anordnen kann ein Arbeitgeber 2G also nicht, denn das käme fast einer Impfpflicht gleich. Allerdings könne ein Unternehmen 2G ins Schutzkonzept einbeziehen, findet der Arbeitgeberverband.

Denkbar ist, dass der Arbeitgeber für einen gewissen Bereich 2G vorsehen und sich das Zertifikat zeigen lassen kann.
Autor: Roland Müller Schweizerischer Arbeitgeberverband

Müller sagt dazu: «Denkbar ist aber, dass der Arbeitgeber für einen gewissen Bereich 2G vorsehen und sich das Zertifikat zeigen lassen kann.» Dann müsse aber für die anderen Angestellten eine alternative Lösung bereitstehen, indem sie etwa im Homeoffice oder anderswo im Unternehmen arbeiten könnten.

SGB: Maskenpflicht in jedem Fall

Anderer Meinung ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und schreibt auf Anfrage: «2G kann mit den aktuellen Gesetzesgrundlagen nicht eingeführt werden. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt ausserdem obligatorisch.» Arbeitgeber könnten zwar Schutzkonzepte erstellen, aber auch so könne die aktuell geltenden Maskenpflicht nicht umgangen werden.

Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hält fest, dass für die verbindliche Einführung von 2G für alle derzeit die rechtliche Grundlage fehle.  Arbeitgeber dürften daher keine negativen Massnahmen zuungunsten ungeimpfter Angestellter treffen.

Seco: 2G am Arbeitsplatz nur in speziellen Fällen

Das Seco betont zugleich, dass 2G grundsätzlich nur unter besonderen Umständen zulässig sei. Etwa im Gesundheitswesen, wo Patientinnen und Patienten speziell geschützt werden müssen. Aber selbst dort könne man die Maske nicht weglassen.

Die neuen Informationen des Bundesrates werden also von Gewerkschaften und Arbeitgebern unterschiedlich ausgelegt. Die Frage, ob Unternehmen für Geimpfte und Genesene am Arbeitsplatz andere Regeln aufstellen können, muss also zuerst juristisch geklärt werden.

 

Rendez-vous, 08.12.2021, 12:30 Uhr

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