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Hoffnung für Whistleblower Ständerat will Whistleblower besser schützen

Der schlechte Schutz von Whistleblowern schadet nicht nur ihnen selbst. Er kommt auch Unternehmen teuer zu stehen.

Der Ständerat hat eine Motion des Zürcher Ständerats Ruedi Noser deutlich gutgeheissen: Whistleblower sollen besser geschützt werden. Als Leiter der Delegation des Parlaments bei der Organisation für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit OECD weiss Noser, wie stark die OECD die Schweiz für ihre Lücken bei der Korruptionsbekämpfung kritisiert.

Umso erfreuter ist der abtretende Ständerat, dass seine Motion angenommen wurde: «Jetzt können wir sagen: Es gibt wieder ein neues Projekt.» Die Schweiz könne sich durchaus etwas Zeit lassen bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage und müsse nicht pressieren: «Aber das hilft uns bereits bei der Positionierung der Schweiz innerhalb der OECD und der Europäischen Union.»

Schweiz schlecht im internationalen Vergleich

«Höchste Zeit», sagt der Wirtschaftsanwalt Daniel Bühr von der Zürcher Kanzlei Lalive, denn die Schweiz habe international den Anschluss verloren: «Wenn man vergleicht mit den OECD-Partnerstaaten, den Mitgliedsländern der EU, dann hat die Schweiz keinen Schutz. Die anderen Staaten haben einen gesetzlichen Schutz.» Ohne gesetzlichen Schutz sei die Schweiz nicht auf Augenhöhe mit anderen Staaten.

Wenn es zu einem Konflikt kommt, sind die Whistleblower nicht vor Nachteilen geschützt.
Autor: Daniel Bühr Wirtschaftsanwalt Lalive

Heute seien Unternehmen auf sich selbst gestellt. Viele Unternehmen führten eigene Whistleblower-Management-Systeme ein, weil internationale Standards das voraussetzten. Doch sie könnten nicht wettmachen, dass Staat und Gerichte Whistleblower nicht schützen: «Wenn es zu einem Konflikt kommt, sind die Whistleblower nicht vor Nachteilen geschützt», sagt Bühr.

Angst vor Repressalien

Ohne gesetzlichen Schutz hätten Whistleblower Angst vor Repressalien und Nachteilen, sodass sie von Meldungen absähen, wenn sie Zeugen von Missständen würden. «Das bedeutet, dass 60 Prozent der Verstösse in Unternehmen nicht aufgedeckt werden», so Bühr weiter.

Unternehmen hätten aber ein grosses Interesse daran, dass Verstösse aufgedeckt würden: «Eine wirksame Kontrollgovernance kann nur gewährleistet werden mit wirksamen Hinweisgebersystemen.»

Höhere Bussen

Nosers Motion verlangte auch, dass Unternehmen mit höheren Summen gebüsst werden könnten. Heute liegt die maximale Busse bei fünf Millionen Franken. Zu wenig aus Sicht der OECD, die verlangt, dass Sanktionen «wirksam, verhältnismässig und abschreckend» seien. Dieser Teil der Motion wurde im Ständerat nur knapp gutgeheissen. Er verstehe, sagt Noser, dass einige Kollegen da zurückhaltend gewesen seien: «Das betrifft viele andere Bereiche, nicht nur Whistleblowing.»

Deshalb sei er gespannt, wie die Diskussion über Sanktionen weitergehe: «Es ist klar: Eine Busse von fünf Millionen Franken wäre für meine Firma ein sehr hoher Betrag, aber vielleicht für einen Weltkonzern eher ein tiefer Betrag.» Deshalb müsse man überlegen, wie man zu mehr Flexibilität komme.

Voraussichtlich kommt der Vorstoss in der Wintersession in den Nationalrat. Kommt er durch, hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, eine Vorlage auszuarbeiten.

Tagesschau, 27.09.2023, 18 Uhr

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