Zum Inhalt springen

Header

Audio
Swiss Leaks: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Whistleblower
Aus Rendez-vous vom 03.02.2023. Bild: KEYSTONE/Michael Buholzer
abspielen. Laufzeit 29 Minuten 22 Sekunden.
Inhalt

Folge von «Suisse Secrets» Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bankdaten-Whistleblower

Die Person hatte 18'000 Datensätze der CS an Medien weitergegeben. Darunter sollen auch Kriminelle oder Potentaten sein.

Worum geht es: Vor gut einem Jahr hat ein Whistleblower Daten von mehr als 18'000 Kunden der Credit Suisse an Medien weitergegeben. Unter den Kunden waren verurteilte Verbrecher, hohe Politiker aus korruptionsgeplagten Ländern oder Geheimdienstchefs. Nun berichtet der «Tagesanzeiger», dass die Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Whistleblower ermittelt, nicht aber gegen die Grossbank Credit Suisse. Denn: Wer Bankkunden-Daten weitergibt, macht sich in der Schweiz strafbar – auch wenn die Daten auf mögliche kriminelle Geschäfte hinweisen.

«Suisse Secrets» sorgte für hohe Wellen

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Reuters/Arnd Wiegmann

Die Auswertung der Daten der 18'000 Credit-Suisse-Kunden hatte im Februar 2022 das «Organized Crime and Corruption Reporting Project» (OCCRP) veröffentlicht. Die aus einem Konsortium aus Dutzenden von Medien geleitete Untersuchung erhielt den Namen «Suisse Secrets». Dort hiess es, die Bank habe über mehrere Jahrzehnte hinweg Gelder von Autokraten, Drogendealern sowie mutmasslichen Kriegsverbrechern und Menschenhändlern als Kunden akzeptiert.

Wer hat den Unbekannten angezeigt? Laut dem Onlineportal Gotham City stammt die Strafanzeige gegen den Whistleblower von der Credit Suisse – was diese nicht bestätigen wollte. Die BA ermittle wegen Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses und wegen «wirtschaftlichem Nachrichtendienst», hiess es bei Gotham City weiter. Das wäre eine politische Straftat. Laut dem «Tagesanzeiger» musste das Eidgenössische Justizdepartement die BA ermächtigen, dass sie diese Ermittlungen aufnehmen darf. Sicher ist: Die BA hat den Eingang einer Strafanzeige bestätigt, sagt aber nicht, von wem sie eingereicht wurde.

Die Behörden schauen der Credit Suisse sehr wohl auf die Finger, was den Umgang mit heiklen Geschäftsbeziehungen angeht.
Autor: Jan Baumann SRF-Wirtschaftsredaktor

Wird auch gegen die Credit Suisse ermittelt? «Wir wissen es nicht», sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Jan Baumann. «Sicher aber ist, dass die Behörden der Credit Suisse sehr wohl auf die Finger schauen im Umgang mit heiklen Geschäftsbeziehungen.» Die Finanzmarktaufsicht bestätigte gegenüber SRF, dass sie die Sache – also die Vorwürfe im Rahmen der «Suisse Secrets» – auf dem Radar habe. Zur Erinnerung: Schon 2018 hatte die Finma nach einer Untersuchung festgehalten, die Credit Suisse müsse die Sorgfaltspflichten «dringend besser einhalten» und die internen Prozesse bei der Überwachung heikler Geschäftsbeziehungen verbessern.

Milliarden aus dubiosen Quellen?

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: occrp

Die Daten von «Suisse Secrets» beziehen sich auf Bankkonten, die von der Credit Suisse seit Anfang der 1940er-Jahre bis Ende der 2010er-Jahre verwaltet wurden und 37'000 Personen oder Unternehmen gehörten. Die Summe betrage insgesamt über 100 Milliarden Dollar. Mindestens acht Milliarden Dollar stünden im Zusammenhang mit Kunden, die als problematisch identifiziert wurden, berichtete «Le Monde» damals. Die Credit Suisse wies alle Anschuldigungen zurück.

Diese Kritik kommt von Politikern: Seit längerem wird von links-grün moniert, Whistleblower würden in der Schweiz zu wenig gut geschützt. In der Tat wurden 2015 die Regeln im Bankengesetz verschärft: Seither macht sich nicht nur strafbar, wer aus dem Innern einer Bank Daten stiehlt, sondern auch, wer Bankdaten Dritten offenbart. Von linker Seite wurde schon damals moniert, das Gesetz schränke die Pressefreiheit in der Schweiz ein.

Das unternimmt die Politik: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats forderte den Bundesrat im vergangenen November dazu auf, das Bankengesetz auf die Pressefreiheit hin zu überprüfen – und dieser stimmte dem Anliegen zu. Bis das Gesetz allenfalls angepasst wird, dürfte es allerdings noch einige Zeit – mindestens ein bis zwei Jahre – dauern.

Rendez-vous, 3.2.2023, 12:30 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel