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Mindestlohn-Diskussion «Der Mindestlohn gehört in einen Gesamtarbeitsvertrag»

Nach den Kantonen Jura, Neuenburg, Genf und dem Tessin hat jetzt auch der Kanton Basel-Stadt einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Künftig verdienen Arbeitnehmende in Basel mindestens 21 Franken pro Stunde. Damit schwappt die Idee von gesetzlichen Mindestlöhnen erstmals in die Deutschschweiz über. Beim Arbeitgeberverband findet man die Entwicklung falsch, wie Präsident Roland Müller ausführt.

Roland Müller

Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

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Roland Müller ist seit 2013 Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Der Jurist war davor bereits fünf Jahre Mitglied der Geschäftsleitung und leitete das Ressort Sozialversicherungen und Sozialpolitik.

SRF News: Herr Müller, befürchten Sie als Gegner von kantonalen Mindestlöhnen, dass bald weitere Kantone dem Beispiel Basel-Stadt folgen werden?

Roland Müller: Auch wenn die Diskussion da und dort weitergeführt werden dürfte – ich glaube nicht, dass flächendeckend Mindestlöhne eingeführt werden. In Basel-Stadt handelte es sich mit einem Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative um eine besondere politische Konstellation: Die Initiative wollte 23 Franken Mindestlohn, der Gegenvorschlag offerierte 21. Dadurch entstand der Eindruck, bei den 21 Franken handle es sich um einen Kompromiss – was sie natürlich nicht waren.

Die Gewerkschaften sprachen im Fall von Basel-Stadt von einer «Abstimmung mit Signalwirkung». Auch in Aargau oder Baselland denkt man über einen gesetzlichen Mindestlohn nach. Wie will der Arbeitgeberverband die Bevölkerung davon überzeugen, dass das keine gute Entwicklung sei?

Dass das Gesetz einen Mindestlohn vorschreibt, ist nicht optimal. Der gehört in die Sozialpartnerschaft. Hier können alle Elemente der Arbeitsbedingungen diskutiert werden – auch Arbeitszeit, Ferien etc. gehören dazu. Wenn der Gesetzgeber das Lohnelement einseitig festlegt, geraten die Arbeitsbedingungen in eine Schieflage.

Die Berufsbildung gerät unter Druck, weil Ungelernte denselben Lohn erhalten wie Gelernte.

Deshalb müssen wir mit Argumenten arbeiten wie: Niedrigqualifizierte finden schlechter eine Stelle, die Berufsbildung gerät unter Druck, weil Ungelernte denselben Lohn erhalten wie Gelernte. Es ist ungerecht, dass mittels Giesskanne alle gleich behandelt werden – und die Diskussion darüber nicht scheuen.

Neuenburg kennt seit 2017 einen Mindestlohn – und trotz Ihrer Befürchtung ist die Arbeitslosigkeit dort nicht gestiegen, sie ist gesunken. Das System scheint sich zu bewähren. Ist das für Sie nicht ein Risiko?

Das einzelfallweise Vorgehen in den Regionen ist in der Tat unschön – man sollte alle Arbeitsbedingungen sozialpartnerschaftlich diskutieren. So kennen wir das System von Mindestlöhnen durchaus: Gesamtarbeitsverträge in vielen Branchen wie Gastronomie, Hotellerie oder dem Bau legen solche als eines von zahlreichen ausgehandelten Elementen der Arbeitsbedingungen fest. In dieses System gehören die Mindestlöhne.

Mindestlohn-Initiaitve 2014 war chancenlos

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2014 hat die Schweizer Schweizer Stimmbevölkerung die Mindestlohninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit über 76 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt. «Es ist also nicht so, dass ein gesetzlicher Mindestlohn flächendeckend grosse Sympathien hätte», sagt dazu Roland Müller. In jenen Kantonen, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn inzwischen eingeführt worden sei, werde eher links politsiert, stellt der Präsident des Arbeitgeberverbands weiter fest. Bei der Mindestlohn-Forderung handle es sich um «reine Gewerkschaftspolitik», so Müller. Deshalb erstaune diese Entwicklung nicht wirklich.

2014 argumentierten Sie, ein schweizweiter Mindestlohn werde den regionalen Unterschieden nicht gerecht. Die jetzt in einigen Kantonen geltenden Mindestlöhne sind an die Region angepasst. Sind das also bessere Lösungen als ein allgemeiner Mindestlohn für die ganze Schweiz?

Sicher – man kann so den Betrag des Mindestlohns besser abstimmen. Doch ich bleibe dabei: Es ist schlecht, dass ein Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben wird. Er gehört in die Sozialpartnerschaft. Sonst passiert es sogar, dass Gesamtarbeitsverträge möglicherweise ausgehebelt werden.

Ein Mindestlohn pro Region ist falsch – richtig wäre einer pro Branche.

Der Gesetzgeber sollte sich nicht in die Lohnpolitik einklinken. Es ist der falsche Ansatz, einen Mindestlohn pro Region festzulegen. Richtig wäre, ihn pro Branche festzulegen – und Branchen-Mindestlöhne kennen wir schon lange, in zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen.

Das Gespräch führte Claudia Weber.

SRF 4 News aktuell vom 14.6.2021, 06.50 Uhr ; 

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