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Prozesse statt Vergleiche UBS auf Konfrontationskurs

Die Schweizer Grossbank lässt sich nach Frankreich auch mit den USA auf Rechtshändel ein. Was sind die Beweggründe?

Darum geht es: Die UBS steht seit einigen Wochen in Frankreich vor Gericht, wegen Geschäften mit unversteuertem Geld. Jetzt kommt noch ein Gerichtsverfahren in den USA dazu. Das Justizdepartement hat Klage gegen die UBS eingereicht. Inhaltlich haben die beiden Gerichtsverfahren nicht viel miteinander zu tun. In Frankreich geht es um die Frage, ob die Bank vermögenden Kunden bei der Geldwäscherei und der Steuerhinterziehung geholfen hat. In den USA hingegen steht zur Diskussion, ob die Bank Investoren spekulative Immobilien-Papiere angedreht hat, ohne auf die gewaltigen Risiken hinzuweisen.

Die alte und die neue Taktik: Dennoch gibt es eine auffällige Parallele. Die UBS sucht in beiden Fällen die Konfrontation mit den Behörden. Sie wagt den Gang vor den Richter, will die Vorwürfe sowohl in Frankreich als auch in den USA in einem Gerichtsverfahren klären. Bisher hat die UBS – wie übrigens die meisten anderen internationalen Grossbanken in den meisten grossen Rechtsfällen auch – solche Vorwürfe eher mit Hilfe eines aussergerichtlichen Vergleichs aus der Welt geschafft. Sprich mit einer Zahlung, nicht selten in Milliarden-Höhe. Einen solchen Vergleich hat die UBS im Fall von Frankreich ausgeschlagen – und sitzt jetzt in Paris auf der Anklagebank. Im Fall der USA habe die UBS einen Vergleich ebenfalls ausgeschlagen, wie verschiedene Medien berichten: Deshalb hat nun das amerikanische Justizdepartement eine Zivilklage eingereicht.

Das wiedererlangte Selbstvertrauen: Dass die UBS nun zähe Gerichtsverfahren aussitzen will, zeigt: Die UBS steht heute deutlich robuster da als noch vor ein paar Jahren. Die grösste Schweizer Bank tritt selbstsicher auf, sie traut sich solche Rechtshändel zu, obwohl die während Jahren für Negativschlagzeilen sorgen und Kunden vertreiben könnten. Jetzt hofft die UBS, dass ihre Verteidiger die stichhaltigeren Argumente haben als die klageführenden Behörden in Frankreich und den USA.

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