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Rettung «Schmolz + Bickenbach» Trotz Last-Minute-Einigung bleibt vieles unklar

«Es ist fraglich, ob die Finma die Einigung der Grossaktionäre durchwinkt», sagt Aktienrechts-Experte Peter V. Kunz.

«Weihnachten kommt dieses Jahr früh», frohlockte Verwaltungsratspräsident Jens Alder, als die beiden Grossaktionäre Viktor Vekselberg und Martin Haefner während der bereits laufenden Generalversammlung ihre Einigung vermelden liessen.

Die Einigung allerdings, so sieht es Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtsprofessor an der Universität Bern, steht noch immer im Widerspruch zu einem Entscheid der Übernahmekommission UEK: Weil Martin Haefner mehr als 33 Prozent von Schmolz + Bickenbach übernehmen will, hat er die gesetzliche Pflicht, allen Aktionären einen Kauf ihrer Aktien anzubieten, so der Entscheid der UEK.

Finanzmarktaufsicht muss entscheiden

Weil Haefner gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt hat und eine Ausnahmeklausel geltend macht, muss nun die die Finma entscheiden. Peter V. Kunz: «Der Entscheid der Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde ist insbesondere wichtig für den künftigen Grossaktionär Haefner. Je nach Entscheid wird es für ihn teurer oder weniger teuer.»

Die Finma könnte durchaus im Sinne der Vorinstanz UEK entscheiden und in den nächsten Tagen verfügen, es müsse allen Aktionären ein Kaufangebot unterbreitet werden. Könnte dies die Einigung noch gefährden? Peter V. Kunz glaubt dies nicht: «Es ist nicht etwas, was den Deal als solchen grundsätzlich infrage stellen sollte. Nachdem Wechselberg und die Erbenfamilie mit Haefner einen Deal gefunden haben, geht man davon aus, dass sie ihre Aktien nicht anbieten werden. Deshalb müsste Herr Haefner nicht 100 Prozent der Aktien übernehmen, sondern vielleicht zwei Drittel.»

Martin Haefner könnte bei einem für ihn ungünstigen Finma-Entscheid also tiefer in die Tasche greifen. Oder er könnte seinen Anteil von 37.5 Prozent auf weniger als ein Drittel reduzieren, was ihn von der Angebotspflicht befreien würde.

Bleibt Haefner bei den vereinbarten 37.5 Prozent Anteil, ist für Peter V. Kunz klar: «Die Angebotspflicht ist bewusst ins Gesetz geschrieben worden. Denn wenn eine Kontrollübernahme stattfindet, das heisst ein Grossaktionär hat nicht die absolute Mehrheit, aber er ist trotzdem so stark vertreten, so stark beteiligt, dass er die anderen Aktionäre dominieren kann, dann werden sie an die Wand gedrückt, sozusagen. Für ihren Schutz hat der Gesetzgeber diese Angebotspflicht vorgesehen. Und diese beginnt bereits bei 33.3 Prozent.»

Wie die Finma entscheidet, ist die eine Unbekannte. Ob die gefundene Einigung nachhaltig sein wird, ist eine zweite. Aktienrechtler Peter V. Kunz: «Es war eine höchst aussergewöhnliche Generalversammlung. Das sieht man eigentlich nie in der Schweiz. Das ist kein gutes Zeichen, auch für die Langfristigkeit dieser Lösung. Man muss sich bewusst sein, eine gute Lösung findet man normalerweise nicht in den letzten Minuten vor oder während einer Generalversammlung. Es ist jetzt heute Mal gelaufen, wie die Aktionäre sich dies gewünscht haben. Aber ich würde keine grosse Wette darauf abschliessen, dass wir nächstes Jahr nicht erneut Probleme zwischen diesen Aktionären haben werden.»

Ob das vermeintliche verfrühte Weihnachtsgeschenk tatsächlich langfristig allen Freude machen wird, ist derzeit unklar.

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