Worum geht’s: Wenn ein Schweizer Unternehmen plant, ein Heizgerät oder eine Kaffeemaschine zu exportieren, muss es sich gut vorbereiten. Denn da gibt es viele Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Viele Unternehmen holen sich deshalb Hilfe bei Export-Experten wie Markus Wermelinger von der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. «Jedes Land oder jede Zollunion stellt andere Anforderungen, verlangt andere Dokumente. Oder es muss der Ursprung des Produkts geklärt werden, je nachdem, ob ein Freihandelsabkommen mit dem Exportland besteht oder nicht.»
US-Zölle – es ist kompliziert: Seit dem 1. August haben sich die Exportanforderungen deutlich gesteigert. Exportieren ist für Unternehmen massiv komplizierter geworden. Entsprechend haben die Anfragen bei Markus Wermelinger deutlich zugenommen. Er versucht, die jeweils geltenden Bestimmungen zu sammeln und den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Je nach Unternehmen und Produkt, aber auch je nach Herkunftsland der Rohstoffe variieren die Zölle oder die Zertifikate. Wichtiges Hilfsmittel sind da die Zolltarifnummern.
Die Empfehlungen: Export-Fachmann Markus Wermelinger empfiehlt, dass die Unternehmen sich noch intensiver als bisher mit den Zolltarifnummern ihrer Produkte auseinandersetzen. «Es lohnt sich zu klären, ob die Zölle auch die eigenen Zolltarifnummern betreffen. Denn es gibt auch immer noch Produkte, auf denen kleinere Zölle gelten.» Das sei die erste Massnahme. Als weitere Massnahme rät er, bei der Beschaffung der Rohstoffe über die Bücher zu gehen. «Je günstiger ich einkaufe, desto günstiger kann ich weiterverkaufen. Das kann bei 39 Prozent Zöllen ein entscheidender Faktor sein.»
Produktion verlagern: Eine weitere Option ist, Teile der Produktion oder die Endfertigung von Produkten ins Ausland zu verlagern. «Unternehmen können allerdings nicht auf die Schnelle ihre gesamten Lieferketten umstellen», sagt Wermelinger. Und nicht immer sei das eine gute Lösung. Viele Unternehmen setzen bewusst auf «Swiss Made», um sich von der Konkurrenz abzugrenzen. Dieses Label ist allerdings an Auflagen geknüpft: «Damit ein Produkt den Ursprung Schweiz angeben kann, müssen 50 Prozent der Wertschöpfung von dessen Verkaufspreis in der Schweiz erzielt worden sein.» Da müsse man gut überlegen, welche Schritte man mache, ohne Wettbewerbsvorteile einzubüssen. Auf der anderen Seite bleibt offen, wie lange und wie viel Swissness sich die Unternehmen künftig noch leisten können.
Wir müssen aber oft erklären, dass die Auskünfte «nach derzeitigem Kenntnisstand» oder «per heute» gelten.
Unsicherheit bleibt: Markus Wermelinger rechnet damit, dass er in den nächsten Wochen unzählige Unternehmen in Sachen Zölle beraten wird. Doch er gibt zu: Auch für ihn ist es schwierig, immer genau zu wissen, welche Zölle nun wann gelten oder nicht und für wie lange. «Die Unternehmen möchten verbindliche Auskünfte. Wir müssen aber oft erklären, dass die Auskünfte «nach derzeitigem Kenntnisstand» oder «per heute» gelten. Das erleichtert die Situation auch nicht.» Denkbar ist, dass in absehbarer Zukunft in Sachen Zölle wieder alles komplett anders sein wird. Die Konstante bleibt – die Unsicherheit.