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Weko nimmt Bankenlöhne unter die Lupe
Aus Rendez-vous vom 05.12.2022. Bild: KEYSTONE/Gaetan Bally
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Weko untersucht Bankenlöhne Banken sollen sich bei Löhnen abgesprochen haben

Die Wettbewerbskommission (Weko) sorgt dafür, dass sich in der Schweiz keine Kartelle bilden, also dass Firmen sich über Preise absprechen. Nun hat die Weko zum ersten Mal eine Voruntersuchung eröffnet in einem Fall, in dem es um Absprache bei Löhnen geht – um die Gehälter in der Bankbranche.

    34 Gross- und Regionalbanken in der Deutschschweiz würden sich untereinander bei Löhnen absprechen, lautet die Vermutung der Wettbewerbskommission (Weko). «Löhne sind ein Geldverdienst und haben deshalb auch einen Preis, den man absprechen kann», erklärt Direktor Patrik Ducrey den Grund, dass die Weko, die sonst bei Preisen einschreitet, sich nun bei Löhnen einschaltet. «Wenn Löhne vereinheitlicht werden, werden sie wahrscheinlich nicht gegen oben, sondern eher gegen unten vereinheitlicht.» Doch das werde man in der Vorabklärung noch überprüfen. 

    Für die Weko ist also klar: Wer Löhne abspricht, handelt gegen das Kartellgesetz. Erlaubt seien Lohnabsprachen nur, wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen sich absprächen. «Hier handelt es sich um Löhne, die offenbar nur von Arbeitgebern diskutiert oder besprochen worden sind, die Arbeitnehmenden hatten offenbar nichts dazu zu sagen», sagt Ducrey. 

Arbeitgeberverband nicht involviert

    Ansonsten würde man dies festschreiben in Lohntabellen, die Teil eines Gesamtarbeitsvertrags sind. Die Banken haben zwar einen Gesamtarbeitsvertrag, der regelt aber nur die Arbeitsbedingungen, wie Balz Stückelberger, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Banken, sagt. «Seit 1994 ist die Lohnfindung ausschliesslich Sache der Banken, die das intern festlegen. Auf Verbandsebene finden überhaupt keine Lohnfestsetzungen mehr statt.»

Weder Arbeitgeberbanken noch die Schweizerische Bankiervereinigung sind Teil der Untersuchung.
Autor: Balz Stückelberger Geschäftsführer Arbeitgeberverband der Banken

Somit könne der Arbeitgeberverband zum laufenden Verfahren gegen 34 seiner Verbandsmitglieder auch nichts sagen. Man sei schlicht nicht involviert als Verband. «Weder Arbeitgeberbanken noch die Schweizerische Bankiervereinigung sind Teil der Untersuchung», erklärt Stückelberger. Man sei weder vor- noch nachträglich informiert worden, was daran liege, dass in den Verbänden keine solchen Absprachen stattfänden, so Stückelberger.

    Das einzige, was der Arbeitgeberverband zusammen mit dem Personalverband abspricht, ist ein Mindestlohn, der liegt ab 2023 bei 58'000 Franken pro Jahr – und das ist keine illegale Absprache, sondern eben Teil des Gesamtarbeitsvertrags.

Die Hinweise, die uns vorliegen, besagen, dass es vor allem um Löhne von Studienabgängern geht.
Autor: Patrik Ducrey Direktor des Sekretariates der Weko

Bei den Absprachen, die die Weko nun voruntersucht, geht es nicht um die Löhne im untersten Bereich oder die Managerlöhne. «Die Hinweise, die uns vorliegen, besagen, dass es vor allem um Löhne von Studienabgängern geht – also von Lehrlingen oder Hochschulabsolventen oder Leuten, die eine Weiterbildung gemacht haben», sagt Weko-Direktor Patrik Ducrey.

Nach Vorwürfen könnte Busse drohen

    Und was sagt der Bankenpersonalverband zur Voruntersuchung? Die Arbeitnehmerseite war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Wie geht es nun weiter? Verdichten sich die Vorwürfe, kommt es zur eigentlichen Untersuchung, aus der eine Busse resultieren kann. Erfahren hat die Weko von diesen Lohnabsprachen durch eine betroffene Bank selber, die wohl kalte Füsse bekam. Welche Bank das ist und wer die restlichen 33 betroffenen Banken sind, darüber schweigt sich die Weko aus.

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Aus dem Archiv: Die Skandale der Schweizer Finanzwelt
Aus Tagesschau vom 24.01.2022.
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Rendez-vous, 05.12.2022, 12:30 Uhr

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