Viel Kritik musste sich SNB-Präsident Thomas Jordan in den letzten Wochen anhören. Von der Politik ebenso wie von den Unternehmen, die mit dem Wegfall des Euro-Mindestkurses einen Frankenschock erlitten.
Beirren lässt sich der Währungshüter dadurch aber nicht, wie er heute erneut bekräftigte. Das gilt auch für die umstrittenen Negativzinsen, die den Franken zusätzlich schwächen sollen: Es brauche eine Zinsdifferenz zum Ausland, um nicht noch attraktiver als die Eurozone zu sein. Negativzinsen seien deshalb im Gesamtinteresse – auch mit Blick auf Unternehmen und Pensionskassen.
Warum müssen nicht alle leiden?
Nur: Warum werden einige bundesnahe Betriebe von den Negativzinsen verschont, während andere Unternehmen wie Pensionskassen, Krankenkassen oder auch die obligatorische Unfallversicherung Suva Strafzinsen zahlen? Oder warum geniessen die Kantone Genf und Zürich eine Sonderbehandlung?
Auf diese Fragen blieb Thomas Jordan bislang eine schlüssige Antwort schuldig. Begehrlichkeiten der Benachteiligten wurden abgewiesen. Heute kündigte er nun an, über die Bücher gehen zu wollen: «Wir überprüfen jetzt alle diese Ausnahmen, mit dem Ziel, die Ausnahmen noch einmal deutlich zu reduzieren.»
Pensionskassenverband enttäuscht
Bisherige Privilegien für inländische Anleger sollen nun also auch noch abgeschafft werden. Das hätten sich die Pensionskassen gerade andersherum erhofft. Sie hatten bei Jordan um eine Entlastung gebeten und sind nun entsprechend enttäuscht. «Wir hätten uns gewünscht, dass man hier Wege findet, um Sozialwerke, Pensionskassen und Krankenkassen von diesen Negativzinsen zu befreien», bedauert Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip.
Die Nationalbank dagegen argumentiert, dass sie den Franken für alle unattraktiv machen muss – für ausländische Spekulanten ebenso wie für inländische Anleger. Nur so gelinge es, den Franken genügend abzuschwächen.
Pensionskassen müssen sich also weiterhin überlegen, wie sie ihr Geld anderswo sicher, aber dennoch gewinnbringend anlegen können. Als Alternativen nennt Konrad Immobilien und Aktien. Selbstverständlich werde auch die Fremdwährung unter dem Aspekt der notwendigen Absicherung geprüft. Gut möglich also, dass Pensionskassen ihr Geld künftig vermehrt im Ausland anlegen. Das wäre ganz im Sinn der Schweizer Währungshüter.
Warum nicht von Anfang an, Herr Jordan?
Derweil muss sich Nationalbank-Präsident Jordan aber die Frage gefallen lassen, warum er nicht schon von Anfang an auf Ausnahmeregelungen ganz verzichtet hat. Damit wäre ihm wohl einige Kritik erspart geblieben.
«Wir haben vielleicht diesem Aspekt etwas zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist aber jetzt der richtige Zeitpunkt, das nochmals genau anzuschauen und die Ausnahmen weiter zu reduzieren. »
Noch hat die Nationalbank nicht entschieden, welche bundesnahen Betriebe künftig auf ihren Bargeldreserven ebenfalls Strafzinsen entrichten müssen. Aber die Richtung ist klar: Es sollen künftig für alle die gleichermassen unvorteilhaften Bedingungen herrschen.