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Wirtschaft Opting-out-Verfahren ohne Sika

Sika ist nicht Partei des Opting-out-Verfahrens. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Opting-out-Klausel

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Mit dieser Klausel muss kein öffentliches Kaufangebot an alle Besitzer von Beteiligungsparteien erfolgen. Das Opting-out ermöglicht, dass die Kontrolle einer Firma an den Käufer eines dominierenden Anteils von Beteiligungspapieren übergeht, ohne dass die übrigen Besitzer miteinbezogen werden müssen. Dieses Recht kennt nur die Schweiz.

Kein Ende im Rechtsstreit um die Übernahme des Bauchemiekonzerns Sika durch die französische Saint-Gobain. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt: Sika ist nicht Partei im Opting-out-Verfahren. Das Verfahren hatte die Aktionärsgruppe um den Trust von Bill Gates sowie ein weiterer Investor angestrebt.

Besitzerfamilie hält 52 Prozent der Stimmen

Die Sika-Eignerfamilie Burkard-Schenker hatte im Dezember entschieden, ihren Sika-Anteil für 2,75 Milliarden Franken an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 Prozent, aber 52 Prozent der Stimmen. Damit können die Franzosen die Kontrolle über Sika übernehmen.

Mit der Familie vereinbarte Saint-Gobain eine Prämie von rund 80 Prozent auf den damaligen Aktienkurs, die übrigen Investoren sollen leer ausgehen. Dagegen kämpfen nicht nur Sika, sondern auch wichtige Aktionäre wie Anlagevehikel von Bill Gates.

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