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Zu wenig Eigenmittel Finma schickt Genfer Flowbank in den Konkurs

  • Die Finanzmarktaufsicht Finma hat den Konkurs über die Genfer Flowbank eröffnet.
  • Die Bank verfügte zum Schluss nicht mehr über genügende Eigenmittel für ihren Geschäftsbetrieb.

Die auf Online-Trading spezialisierte Flowbank habe die dauernd einzuhaltenden Mindestanforderungen für Eigenmittel in «erheblicher und schwerer Weise verletzt», teilte die Finma mit. Die Bank sei nicht mehr in der Lage gewesen, innert erforderlicher Frist nachhaltige Massnahmen zu ergreifen. Da keine Aussicht auf eine Sanierung bestehe, müsse die Bank konkursliquidiert werden.

Logo von Flowbank
Legende: Keystone/MARTIAL TREZZINI

Die Mehrheitsaktionärin der Bank, die FlowB Holding Switzerland AG, protestiert derweil «aufs Schärfste» gegen den Entscheid. Dieser «entbehrt jeder sachlichen Grundlage», heisst es in einer Stellungnahme.

Kunden erhalten bis 100'000 Franken

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Die Bankkundinnen und Bankkunden dürften nun Kundenguthaben bis 100'000 Franken – die sogenannten privilegierten Einlagen – verhältnismässig schnell zurückerhalten. Die von der Finma eingesetzte Liquidatorin soll diese Gelder innerhalb von sieben Arbeitstagen nach dem Erhalt von entsprechenden Zahlungsinstruktionen an die Kunden auszahlen, heisst es in einer separaten Kundeninformation der Finma.

Gemäss aktuellen Berechnungen könnten die privilegierten Einlagen vollumfänglich aus den vorhandenen Mitteln der Bank zurückerstattet werden, so die Finma. Entsprechend sei eine Inanspruchnahme der Einlagensicherung nach aktuellen Kenntnissen nicht nötig. Weit weniger gewiss ist die Rückzahlung von Mitteln, die über 100'000 Franken hinaus gehen: Diese werden nun der dritten Konkursklasse zugeordnet und je nach verfügbaren Aktiven ganz oder anteilsmässig ausgezahlt.

Während die Finma behaupte, die Bank verfüge nicht mehr über die erforderlichen Mindesteigenmittel, verschweige sie die Tatsache, dass die Mehrheitsaktionärin die gesamten Mittel zur Erfüllung aller geltenden Anforderungen auf einem Treuhandkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt habe. Sie will daher «alle notwendigen Schritte» einleiten, um die Einhaltung ihrer Rechte zu erwirken.

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