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Per Deutschkurs zum Taxiausweis
Aus Espresso vom 18.01.2024. Bild: Imago/Geisser
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Amtsschimmel Deutsch-Test für deutschsprachige Taxifahrer

Alle Zürcher Taxifahrer brauchen neu einen Deutschnachweis. Wer keine Schulzeugnisse hat, muss zur Prüfung antraben.

Walter Müller (57) ist in Horgen aufgewachsen, arbeitete jahrelang als Disponent mit Kundenkontakt, Offerten schreiben etc. und fährt seit einigen Jahren Taxi. Hansjörg «Giorgio» Sigrist (73) war Polizist in Locarno, Thalwil und beim Sicherheitsdienst an der Zürcher Börse. Seit der Pensionierung fährt auch er Taxi und für den Fahrtendienst Tixi.

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Deutschtest für Taxifahrer: Der Amtsschimmel wiehert weiter
aus Espresso vom 22.01.2024. Bild: IMAGO / Geisser
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Beide haben keine Schulzeugnisse mehr

Wegen neuer Vorschriften ab 2024 müssen beide Taxifahrer beim Amt für Mobilität des Kantons Zürich einen Taxiausweis beantragen. Das Gesetz schreibt dafür auch einen Sprachnachweis für Deutsch auf Niveau B1 vor (einfache Alltagsgespräche führen und Texte verstehen). Belegt werden kann dies mit Schul- und Ausbildungszeugnissen oder mit dem Abschluss einer Sprachprüfung.

Zwei Männer nebeneinander auf einem Bild
Legende: Die Zürcher Taxifahrer Walter Müller (l.) und Giorgio Sigrist (r.): Odyssee für den Taxiausweis. SRF

Das Problem der zwei Berufsfahrer: Sie haben ihre Schul- und Ausbildungszeugnisse nicht mehr. Müller hat sie bei einem Umzug verloren. Sigrist hat sie nach der Pensionierung entsorgt im Glauben, dass er sie nicht mehr brauche. Beide sprechen Schweizerdeutsch und Hochdeutsch.

So müssen Zürcher Taxifahrer ihre Deutschkenntnisse belegen

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Auf der Seite des Amts für Mobilität des Kantons Zürich finden sich folgende Vorgaben zum Sprachnachweis. Diese sind in der Verordnung zum Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV) festgehalten:

«Taxifahrerinnen und Taxifahrer müssen nachweisen, dass sie über genügend Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen.

  1. Fünf Jahre obligatorische Schule in deutscher Sprache.
  2. Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache. Als Sekundarstufe II gelten beispielsweise Maturitätsschulen und Fachmittelschulen und als Tertiärstufe höhere Fachschulen.
  3. Bei Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die bei einer Taxiprüfung bereits einmal eine Sprachprüfung gemacht haben, kann davon ausgegangen werden, dass sie über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. In diesem Fall reichen Sie uns bitte bei der Registration den Taxiausweis als Sprachnachweis ein.

Haben Sie keinen der oben genannten Nachweise? Dann können Sie ein Zertifikat erwerben. Die Zertifikate müssen mindestens dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates entsprechen.

Wir anerkennen die gleichen Sprachzertifikate wie das Migrationsamt des Kantons Zürich und wie das SEM.»

Um ihre Deutschkenntnisse zu belegen, reichten die beiden dem Amt diverse Dokumente ein: Walter Müller ein Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschrieb sowie eine Bestätigung eines befreundeten Sekundarlehrers. Giorgio Sigrist ein Schreiben des ehemaligen Vizekommandanten der Stadtpolizei Locarno und je eine Bestätigung des Sicherheitssekretariats der Gemeinde Thalwil und von Six (Börse Zürich). Sämtliche Dokumente wurden nicht als Sprachnachweis akzeptiert.

Sogar die Bestätigung der Gemeindepolizei wird abgelehnt

Giorgio Sigrist legt für den Taxiausweis nun Ende Februar an einer Zürcher Sprachschule eine Sprachprüfung ab. Dafür hat er 250 Franken bezahlt.

Walter Müller hat sich von der Schulverwaltung Horgen für 100 Franken eine amtliche Bestätigung ausstellen lassen, dass er dort vor über 40 Jahren die Primar- und Sekundarschule besucht hatte. Damit hat er seinen Taxiausweis endlich erhalten.

Amt für Mobilität: «Halten uns an die gesetzlichen Vorgaben»

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» will vom Amt für Mobilität des Kantons Zürich wissen, weshalb all die glaubwürdigen Dokumente der beiden Männer als Belege nicht akzeptiert werden. Zudem ist offensichtlich, dass die beiden sehr gut Deutsch sprechen. Zu den konkreten Fällen will sich das Amt nicht äussern. Es schreibt jedoch, dass im Gesetz festgehalten ist, wie der Sprachnachweis erbracht werden muss: «Diese Aufzählung ist abschliessend.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Die Behörden müssten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das bedeutet, dass keine Ausnahmen möglich sind. Das Amt für Mobilität weist weiter darauf hin, dass bis auf das Ablegen der Sprachprüfung alle Nachweise kostenlos seien.

Das Ziel des Sprachnachweises für Taxifahrende ist eigentlich sinnvoll: «Wer an einem Taxistandplatz ein Zürcher Taxi nimmt, kann davon ausgehen, dass die Taxifahrerin oder der Taxifahrer gut Deutsch spricht», schreibt das Amt dazu. Die strenge Praxis bei Menschen, die Deutsch als Muttersprache haben, schiesst aber über das Ziel hinaus.

Deutschtest für Taxifahrer: Der Amtsschimmel wiehert weiter

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Der ehemalige Zürcher Kantonsrat Benedikt Gschwind teilt die Kritik an den bürokratischen Regeln für Zürcher Taxifahrer betreffend Beweis der Deutschkenntnisse. Er fordert mehr Spielraum für Spezialfälle. Konkret schlägt er vor, die entsprechende Verordnung zu ergänzen. Zum Beispiel, dass auch «vergleichbare Nachweise» der Deutschkenntnisse akzeptiert werden. Der zuständige Regierungsrat könnte diese Änderung relativ rasch und in Eigenregie vornehmen, doch die Zürcher Regierung winkt ab. In anderen Kantonen sind die Vorgaben für Taxifahrer wesentlich unbürokratischer. 

Espresso, 18.01.24, 8:10 Uhr

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