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Facebook und Instagram Meta-User sollen bezahlen – mit Daten oder mit Geld

Wer Facebook oder Instagram öffnet, wird seit kurzem vor eine Wahl gestellt: Entweder, man schliesst ein kostenpflichtiges Abo ab, oder man stimmt zu, dass die eigenen Daten für Werbezwecke verwendet werden. Wer beides nicht will, muss sich von den Diensten verabschieden.

Wie kommt es dazu? Die Ursache zur Qual der Wahl hat einen gut gemeinten Ursprung: den EU-Datenschutz. Er schreibt vor, dass Unternehmen nur dann Daten von Nutzerinnen und Nutzern sammeln dürfen, wenn diese zustimmen. Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, hat sich daraufhin offenbar gedacht: Wer sich nicht selbst zu Geld machen lässt, muss uns das Geld eben direkt überweisen.

Screenshot mit der Wahl «Abo abschliessen und ohne Werbung nutzen» oder «Kostenfrei mit Werbung nutzen»
Legende: Qual der Wahl: Diese Benachrichtigung sehen aktuell Meta-Nutzende, wenn sie Facebook oder Instagram öffnen. Screenshot von Instagram

Ist das in Ordnung? Kritiker sagen, das Vorgehen grenze an Erpressung und mache den Datenschutz zum Luxusgut, verfügbar nur für jene, die ihn sich leisten können.

Wie sieht es rechtlich aus? Der EU Datenschutz verlangt, dass die Zustimmung zum Datensammeln «ohne Zwang» gegeben werden muss. Ob eine Entscheidung wirklich frei ist, wenn die Alternativen ein teures Abo oder ein Verzicht sind, ist unklar. Den ersten Anlauf von Meta zum «Geld oder Daten her»-Modell zwischen März und November 2024, hat die EU nicht gutgeheissen und eine Strafe von 200 Millionen Euro verhängt. Ob die aktuelle Lösung besser ist, wird sich zeigen. Der Europäische Datenschutzausschuss prüft, ob der neue Vorschlag dank der Option «weniger stark personalisierte Werbung» in Ordnung ist oder nicht.

Was gilt in der Schweiz? Die Schweiz profitiert im Normalfall von den strengeren Regeln, die die EU durchsetzt, da Meta für ganz Europa dieselbe Version von Instagram und Facebook anbietet. Abgesehen davon ist die Lage des Gesetzes bei uns ähnlich: Auch in der Schweiz muss die Einwilligung «freiwillig» erteilt werden. Eine Einwilligung zählt nur dann als freiwillig, wenn es eine gute Alternative gibt. Bei einem sozialen Netzwerk sei ein Verzicht eher keine zumutbare Alternative, heisst es im Cookie-Leitfaden des EDÖB. Ein kostenpflichtiges Abo sei als Alternative grundsätzlich denkbar, schreibt die Kommunikationsabteilung des eidgenössischen Datenschützer EDÖB auf Anfrage. Die Kosten müssten aber «verhältnismässig» sein und das Abo dürfe nicht «zu einer Aushöhlung des grundrechtlichen Charakters des Anspruchs der Betroffenen auf Datenschutz» führen. Ob der Abopreis bei Meta in Ordnung ist oder nicht, kläre der Datenschützer gemeinsam mit dem Preisüberwacher ab.

Was tun? Bis die EU oder der EDÖB in Aktion treten, bleiben den Nutzerinnen und Nutzern von Instagram und Facebook nur diese Wahl:

  • Bezahlen: Die Daten werden dann zwar weiterhin gesammelt, werden aber nicht für Werbezwecke eingesetzt.
  • Daten teilen: Meta teilt Daten mit Werbetreibenden – wie bis anhin auch schon. Es gibt ausserdem die Option, «weniger stark personalisierte» Werbung zu sehen. Das bezahlt man allerdings mit bildschirmfüllenden Werbeunterbrechungen.
  • Verzicht: Vielleicht ist das ein guter Moment, um einen «digital Detox» zu machen oder Meta-Alternativen wie das Fediverse auszuprobieren. Zumindest, bis die EU Meta allenfalls in die Schranken weist.

Abo oder Werbung – hier können Sie Ihre Einstellung anpassen

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Screenshot von Facebook
Legende: Die drei Striche oben rechts werden auch als «Hamburgermenü» bezeichnet. Screenshot von Facebook

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  • Und hier endlich: «Weniger stark personalisierte Werbung» anwählen

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SRF 1 Espresso, 6.8.2025 8:00 Uhr

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