«Schinken ist klar definiert», erklärt Kantonschemiker Matthias Beckmann, zuständig für die Kantone Graubünden und Glarus. «Schinken ist eigentlich Hinterschinken und ist vom Vorderschinken klar zu unterscheiden.» Unter Schinken laufen auch Bauern-, Koch- und Modelschinken, aber auch Rohschinken.
In der Gastronomie gibt es sehr viele Personalwechsel. Das macht es schwierig, da Kontinuität reinzubringen.
Die Stichprobe bei 32 Gastrounternehmen hat gezeigt, dass ein Drittel der Wirtinnen und Wirte ihre Schinken falsch deklariert. «In einem Fall liegt klar Täuschung vor, weil das Restaurant Trutenfleisch als Schinken bezeichnete.» Aber auch wenn die falsche Deklaration, wie in anderen Fällen, möglicherweise aus Unwissen geschah, sei dies eine Täuschung des Konsumenten.
«Tutto bene» bei Pizzerias
Von sieben überprüften Pizzerias haben sechs die Kontrolle bestanden, erklärt Kantonschemiker Beckmann gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Prosciutto oder eben Schinken als Belag habe nur ein Unternehmen falsch deklariert.
Bei vielen weiteren fehlbaren Restaurants sei der Grund für die falsche Deklaration häufig wohl Unwissen, mutmasst der Kantonschemiker. «In der Gastronomie gibt es sehr viele Personalwechsel. Das macht es schwierig, da Kontinuität reinzubringen.»
«Branche steht vor immer mehr Herausforderungen»
Gastrosuisse, der Verband der Gastrounternehmen, schreibt uns mit Bezug auf die aktuelle Untersuchung, Deklarationspflichten im Gastgewerbe würden laufend zunehmen. Und: «Je mehr Vorschriften der Bund erlässt, desto schwieriger wird es insbesondere für kleinere Betriebe, zu garantieren, dass die Deklarationen zu jeder Zeit bzw. in jedem Fall korrekt umgesetzt werden.» So bleibt es weiterhin eine wichtige Aufgabe der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker, dem Gastgewerbe auf die Finger zu schauen.