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Kreditkartengebühren Böse Überraschung nach Ferienbuchung bei DeinDeal

Wer bei DeinDeal eine Reise bucht, muss mit Kreditkartengebühren für Transaktionen im Ausland rechnen.

Das ist passiert: Ein DeinDeal-Kunde hat ein Package für eine Harry-Potter-Reise nach London gebucht: fünf Hotelübernachtungen für zwei Personen plus eine Tour durch die Warner Brother Studios, in denen teilweise die Harry-Potter-Filme gedreht wurden.

Er klickte sich auf der Schweizer DeinDeal-Plattform durch das Angebot und zahlte den Betrag von rund 2700 Franken mit der Kreditkarte. Später bemerkte er auf seiner Kreditkartenabrechnung einen Bearbeitungszuschlag von 1.7 Prozent für «Transaktionen im Ausland» – in seinem Fall entsprach das rund 47 Franken.

Das ist das Problem: Den Deal hat er offensichtlich nicht mit DeinDeal, sondern mit einer Partnerfirma in Frankreich gemacht – mit Perfectstay.com. Ersichtlich wird dies allerdings erst in den AGB, die man vor Buchungsabschluss akzeptieren muss – und meistens nicht gelesen werden. Aber: Selbst wenn man weiss, dass Perfectstay.com als Vertragspartner den Sitz in Frankreich hat, setzt DeinDeal voraus, dass der Kunde deshalb mit einem Bearbeitungszuschlag der Kreditkartenfirma für Transaktionen im Ausland rechnen muss. Ein entsprechender Hinweis fehlt.

Das sagt DeinDeal: DeinDeal verweist auf die AGB und schreibt dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Kundenzufriedenheit und erstklassiger Service sind unsere Prioritäten. Wir nehmen Ihr Feedback zur Transparenz unserer Kommunikation sehr ernst und werden prüfen, ob und wie wir unsere Kunden zukünftig noch besser informieren können.» Aus Kulanz erstattet DeinDeal dem Kunden die Zusatzgebühren der Bank zurück.

Das sagt der Rechtsprofessor: Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern, sagt, DeinDeal handle rechtlich korrekt: «Laut Pauschalreisegesetz muss vor Abschluss der Buchung klar sein, wer der Vertragspartner ist. Im Sinne der Transparenz wäre es aber für den Kunden oder die Kundin von Vorteil, wenn er oder sie dies nicht erst in den AGB erfahren würde, sondern schon während des Buchungsprozesses.»

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Dass mit einem Vertragspartner im Ausland allenfalls Bankgebühren anfallen könnten, muss seiner Meinung nach nicht zwingend irgendwo erwähnt sein. Doch auch das wäre kundenfreundlich.

Espresso, 2.5.24, 8:10 Uhr

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