Ein Ehepaar aus Glis (VS) bekommt Zwillinge. Sie entscheiden sich für einen Doppel-Kinderwagen der Marke Baby Jogger: «Wir kennen dieses Modell für ein Baby», sagt der Vater. «Der Wagen ist praktisch, stabil und leicht. Deshalb wollten wir diesen Wagen auch für die Zwillinge.» Das Paar bestellt im Dezember 2024 online bei baby-markt.ch. Kostenpunkt: 500 Franken.
Schnalle fällt während Garantiezeit ab
Leider fällt bei dem Wagen immer wieder die Sicherheitsschnalle ab, die die Haltegurte zusammenhält. Und es kommt, wie es kommen muss: Irgendwann geht die Schnalle verloren. «Seither behelfen wir uns mit einem Karabiner, aber das ist natürlich nicht der Sinn der Sache.» Klar, dass das Paar beim Händler nachfragt, ob ein Ersatzteil geliefert werden könne. Die Garantiefrist läuft immer noch.
Der Vater meldet sich also bei Babymarkt. Kurz und knapp antwortet das Unternehmen aus Deutschland, man biete kein bestellbares Zubehör für den Kinderwagen an. Nach einigem Hin und Her landet der 39-Jährige schliesslich beim Kundendienst von Baby Jogger selbst. Doch auch der Hersteller winkt ab: Es gebe die Schnalle bzw. den ganzen Sicherheitsgurt zwar als Ersatzteil, aber man liefere nicht in die Schweiz.
«Die versuchen alles, um nicht liefern zu müssen»
Da der Hersteller also nicht in die Schweiz liefern will, organisiert der Vater die Adresse eines Paketshops ennet der Grenze. Eine Verwandte, die in der Nähe wohnt, würde das Ersatzteil dann dort abholen. Doch auch darauf geht Baby Jogger nicht ein. Die Lieferung an einen Paketshop sei nicht möglich: «Wir können die Produkte nur an eine Standardanschrift liefern», lässt der Kundendienst den Vater wissen.
Weder der Onlinehändler noch der Hersteller scheinen also das Problem lösen zu können – oder es nicht lösen zu wollen. Der Geduldsfaden des Ehepaars reisst: «Die versuchen alles, um nicht liefern zu müssen», sagt der Vater.
Und plötzlich geht es doch
«Espresso» nimmt mit den beiden kritisierten Unternehmen Kontakt auf. Baby Jogger wiederholt in einer schriftlichen Rückmeldung, dass man keinen Direktversand von Ersatzteilen in die Schweiz anbiete. Und dennoch: «In diesem speziellen Fall haben wir die Situation intern geprüft und eine alternative Lösung organisiert, um sicherzustellen, dass der Verbraucher das benötigte Ersatzteil schnell erhält.» Weshalb eine Lieferung an einen Paketshop in Deutschland nicht möglich war, bleibt offen.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich.
Onlinehändler Babymarkt teilt auf Anfrage von SRF mit, dass der Shop seit Sommer 2025 von einem neuen Betreiber geführt werde: «Im Zuge der Übergabe kam es jedoch leider zu technischen und organisatorischen Verzögerungen, unter anderem weil Anfragen aus dieser Übergangsphase zeitweise nicht zugestellt werden konnten. Dies hat zu längeren Bearbeitungszeiten geführt, was wir sehr bedauern.» Man bedaure die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich und komme dem Ehepaar mit einem Preisnachlass von 100 Euro entgegen.
Einige Tage später meldet sich auch der Vater der Zwillinge wieder beim «Espresso»-Team: Geld und Ersatzgurt mit der defekten Schnalle seien angekommen – «nun sind die beiden Zwillinge wieder sicher im Buggy.» Geht doch!