In der Schweiz gilt: Alle Arten von Anhängern wie Boots- und Pferde-Anhänger oder auch Wohnwagen sind über die Haftpflicht-Versicherung des sogenannten Zugfahrzeugs versichert. Wenn also der Anhänger beim Parkieren ein anderes Auto touchiert, übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers den Schaden.
Vollkasko macht selten Sinn
Nicht versichert sind Anhänger jedoch gegen Brände, Diebstahl oder Elementarschäden wie zum Beispiel Hagel. Dafür sei eine separate Versicherung notwendig, sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum: «Bei einem Wohnwagen oder einem teuren Pferdetransporter macht es durchaus Sinn, diese mit einer Teilkasko-Versicherung zum Beispiel gegen Diebstahl oder Hagelschäden abzusichern, bei einem simplen Boots-Anhänger ist das weniger sinnvoll.»
Eine Vollkasko-Versicherung, die beispielsweise auch Unfall-Schäden am Anhänger übernimmt, brauche es – wenn überhaupt – nur bei neuen oder sehr teuren Anhängern.
Wohnmobile und Camper brauchen Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz zu Wohnwagen ist bei Campern und Wohnmobilen zwingend eine Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben. Ohne diese dürfen diese Fahrzeuge gar nicht auf die Strasse. Analog zum Auto kann auch hier noch eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
{* #socialRegistrationForm *} {* firstName *} {* lastName *} {* emailAddress *} {* displayName *} {* mobile *} {* addressCity *} {* /socialRegistrationForm *}