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Zweifelhafter Kundenfang Axa schliesst ältere Menschen bei Prämienvergleich aus

Beim Axa-Vergleich für die Grundversicherung kommen über 65-Jährige nicht weit – die Begründung wirft Fragen auf.

Darum geht es: Die Versicherung Axa bietet online einen Prämienvergleich für die Grundversicherung an – «kostenloser Wechselservice» inklusive. «Sparpotenzial prüfen» und «finden Sie Ihre günstigste Grundversicherung», heisst es dort. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden. Unter anderem mit Name, Wohnort, Mobiltelefonnummer und Geburtsdatum. Allerdings: Wer älter ist als 65, kommt nicht weit. Die Grundversicherungs-Prämien werden nur jüngeren Personen angezeigt. Bei über 65-Jährigen kommt eine irritierende Fehlermeldung: Sie könnten «leider» nicht versichert werden.

Darum ist das Vorgehen von Axa bemerkenswert: Zunächst ist Axa gar keine Krankenkasse. In der Grundversicherung kann sie also ohnehin niemanden versichern. Davon abgesehen gilt in der Grundversicherung unabhängig von Geschlecht und Alter eine Aufnahmepflicht. Krankenkassen dürfen dort niemanden ausschliessen. Ein Axa-Kunde fragt sich daher: «Findet hier Altersdiskriminierung statt?»

Das steckt dahinter: Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» konfrontiert das Versicherungsunternehmen mit dem Vorwurf. Es stellt sich heraus: Der vermeintliche Prämienvergleich für die Grundversicherung dient der Axa in erster Linie dazu, Kunden für eine Zusatzversicherung zu gewinnen. Denn auch wer einen jüngeren Jahrgang in das Formular eingibt, kommt irgendwann nicht mehr weiter. Dann muss man sich entweder für eine «persönliche Beratung» entscheiden oder gleich eine Zusatzversicherung auswählen.

So reagiert Axa: Unter dem Deckmantel eines Prämienvergleichs für die Grundversicherung sucht Axa also gezielt jüngere Menschen, denen sie eine Zusatzversicherung verkaufen kann. Auf den Hinweis, dass dieses Geschäftsgebaren zumindest fragwürdig sei, geht das Unternehmen nicht ein. Die Medienstelle teilt mit, dass bei Zusatzversicherungen eine Altersgrenze «in der Schweiz branchenüblich» sei. Insofern gebe es auch bei Axa Krankenzusatzversicherungen nur für Personen, «die beim Versicherungsabschluss noch nicht über 65 Jahre alt sind». Danach – also wenn dann mal eine Zusatzversicherung abgeschlossen ist – könnten auch über 65-Jährige vom kostenlosen Wechselservice profitieren.

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Für eine Krankenkasse wäre das Axa-Vorgehen verboten: Krankenkassen müssen bei der Grundversicherung alle gleich behandeln. Deshalb wäre gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Ausschluss von Personen über 65 Jahre bei Prämienvergleichen nicht zulässig. Das gilt allerdings nur für die Krankenkassen selbst. Andere Anbieter, wie beispielsweise die Axa, sind laut BAG «weder an die Grundrechte gebunden noch unterstehen sie der Aufsicht durch das BAG». Aus diesem Grund habe das Bundesamt keine Kompetenz, bei diesen Anbietern zu intervenieren. Würde eine Krankenkasse selbst einen solchen unzulässigen Prämienvergleich betreiben, würde das BAG von Amtes wegen intervenieren. Dem BAG sind hier also die Hände gebunden.

Welche Vergleichsdienste sind unabhängig? Kommerzielle Prämienvergleichsdienste oder Wechselservices sind mit Vorsicht zu geniessen. Es gibt auf diesen Portalen teilweise nur eine Auswahl aller möglichen Versicherungsangebote. Zudem sammeln die Unternehmen mit diesen Portalen wertvolle Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig sind die Vergleichsdienste des Bundes (Priminfo.ch) und der Stiftung für Konsumentenschutz.

Radio SRF 1, Espresso, 16.10.2025, 08:10 Uhr

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