Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Arbeitsrecht Darf mich der Chef büssen, weil ich nicht zum Teamanlass komme?

Ein Arbeitgeber büsst seine Angestellte und streicht ihr den Lohn – wegen «Fehlverhaltens». Darf er das?

Was ist passiert? Ein Arbeitgeber streicht seiner Angestellten für einen Tag den Lohn und verlangt eine «Busse» in der Höhe von etwas über 40 Franken. Der Grund: Die Angestellte hat sich für einen bevorstehenden Teamausflug aus gesundheitlichen Gründen abgemeldet. Die «Busse» entspricht den Auslagen für das Zugticket. Er habe die Reise längst gebucht, als sie abgesagt habe.

Darf ein Arbeitgeber ihr den Lohn streichen, wenn eine Angestellte nicht an den Teamanlass kommt? Nein. Handelt es sich um einen obligatorischen Teamanlass, zu dem alle Angestellten aufgeboten wurden, so ist dieser Tag ein bezahlter Arbeitstag. Das gilt auch, wenn eine Angestellte aus gesundheitlichen Gründen fernbleibt. In diesem Fall hat sie gemäss Gesetz eine Lohnfortzahlung zugute.

Er habe das Bahnticket bereits gelöst, argumentiert der Arbeitgeber. Das Geld dafür will er von der Angestellten zurück. Zu Recht? Nein. Zwar können Angestellte gegenüber ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Jedoch nur, wenn dem Arbeitgeber durch einen fahrlässigen Fehler einer Angestellten ein Schaden entstanden ist. Das Bahnticket ist aber kein Schaden im rechtlichen Sinne.

Darf ein Arbeitgeber Angestellte für Fehler «büssen»? Es gibt Betriebe, die Pflichtverletzungen ihrer Angestellten mit «Bussen» bestrafen: 100 Franken, wenn der Arbeitsrapport zu spät abgegeben wird, 10 Franken für eine schmutzig zurückgelassene Kaffeemaschine oder 300 Franken für Rauchen im Geschäftswagen. «Bussen» im rechtlichen Sinne darf ein Arbeitgeber nicht verhängen. Dieses Recht steht einzig dem Staat zu.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Wann sind Vertragsstrafen gerechtfertigt? Rechtlich betrachtet handelt es sich bei solchen «Bussen» um Vertragsstrafen. Laut Bundesgericht sind sie aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, unter anderem, wenn sie im Vertrag oder in einem Reglement festgehalten worden sind und die «Busse» gemessen an der Verfehlung verhältnismässig ist.

Was tun bei Knatsch mit dem Arbeitgeber? Bringt ein Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts, so sollten sich Angestellte bei einer Gewerkschaft oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Beratungsstelle informieren, wie sie am besten weiter vorgehen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Espresso, 09.10.25, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel