Was ist das Problem Ein Paar gibt einer Polsterei den Auftrag, sein Sofa neu zu beziehen. Die Firma bespannt das Sofa zwar mit dem richtigen Stoff, allerdings in einer falschen Farbe. Auf die Reklamation des Paares räumt die Verantwortliche den Fehler ein und bietet eine Preisminderung von 25 Prozent an. Für das Ehepaar ist das keine Option: Es möchte eine neue Bespannung oder das Geld zurück.
Was gilt rechtlich? Der Auftrag, das Sofa neu zu bespannen, ist rechtlich gesehen ein so genannter Werkvertrag. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Auftrag nach den Vorgaben der Kundin auszuführen und das fertige Werk abzuliefern. Weist das abgelieferte Werk einen Mangel auf, so hat die Auftraggeberin bei einem «erheblichen» Mangel das Recht, die Annahme zu verweigern und das Geld zurückzuverlangen. Bei einem «minder erheblichen» Mangel kann sie entweder für den minderen Wert eine Entschädigung verlangen oder eine Nachbesserung. Letzteres aber nur, wenn diese für das Unternehmen nicht mit übermässigem Aufwand verbunden ist. Die Nachbesserung darf auch nicht in einem Missverhältnis zu den betroffenen Interessen stehen.
Wann gilt ein Mangel als «erheblich»? Als erheblich gilt ein Mangel, der so gravierend ist, dass der Auftraggeberin nicht zugemutet werden kann, das bestellte Werk anzunehmen und der Mangel nicht behebbar ist. Zum Beispiel, weil das mangelhafte Werk für sie nicht brauchbar ist. Beispiel: Ein Kajütenbett ist instabil, weil zu wenig belastbare Materialien verwendet wurden.
Wann gilt ein Mangel als «minder erheblich»? Als minder erheblich gilt ein Mangel, wenn das bestellte Werk zwar brauchbar ist, der Mangel aber optisch stört. Beispiel: Ein Malerunternehmen verwendet für den Fassadenanstrich eines Hauses den falschen Farbton.
Was gilt beim falsch bespannten Sofa? Das Sofa des Ehepaares wurde zwar mit Stoff einer falschen Farbe bespannt. Es kann aber benutzt werden. Deshalb liegt rechtlich gesehen kein erheblicher Mangel vor. Das Ehepaar hat wegen der falschen Farbe im Mindesten Anspruch auf einen Minderwert. Die Höhe des Minderwertes ist weitgehend Verhandlungssache. Infrage kommt aber auch eine Nachbesserung: Ein solcher Anspruch besteht, wenn der Aufwand einer Nachbesserung nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen der Kunden steht. Im vorliegenden Fall macht das Ehepaar geltend, die falsche Farbe passe nicht zur übrigen Einrichtung. Dieses Argument dürfte in einem Gerichtsprozess stark ins Gewicht fallen, denn ein Sofa hat eine lange Lebensdauer. Im Idealfall steht es viele Jahre im Wohnzimmer.