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Solarenergie als Streitfaktor Das Solarpanel des Nachbarn blendet: Wie kann ich mich wehren?

Solarstrom boomt, doch Blendungen durch Photovoltaikanlagen sorgen zunehmend für Konflikte.

Was ist das Problem? Sonnenstrom boomt: Bereits auf rund 10 Prozent aller Dächer in der Schweiz produzieren Photovoltaikanlagen sauberen Strom. Die meisten Anlagen befinden sich in der Bodenseeregion, im Teilen des Kantons Freiburg und im Kanton Luzern. Photovoltaikanlagen sorgen aber nicht nur für Begeisterung. In seiner Umgebung befinde sich ein Solarpanel, das über eine Entfernung von bis zu 100 Metern stark blende, schildert ein Mieter aus der Agglomeration Bern. «Die Blendwirkung ist zeitweise so stark, dass wir die Storen herunterlassen müssen.»

Wer kann sich gegen Belästigungen wehren? Gegen übermässige Belästigungen wie zum Beispiel Lärm, Rauch, Schatten oder auch Blenden können sich Betroffene wehren. Mieterinnen und Mieter können sich an die Verwaltung halten, Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Häusern mit einer Beschwerde, einer Klage vor Gericht. Damit eine Reklamation oder eine gerichtliche Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss die Belästigungen eine gewisse Intensität aufweisen: Sie muss «übermässig» sein.

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Wann gilt Blenden einer Photovoltaikanlage als übermässig? Sonnenlichtreflexionen von Photovoltaikanlagen gelten nach Empfehlungen der Verbände Energie Schweiz und Swissolar in Wohnzonen, als nicht tolerierbar, wenn sie punkto Helligkeit und Dauer bestimmte Richtwerte überschreiten. Also beispielsweise in den Sommermonaten täglich zwischen 30 und 50 Minuten blenden, das Blenden aber mit technischen Möglichkeiten reduziert werden könnte. Bei diesen Richtlinien handelt es sich nicht um zwingende Bestimmungen. Gerichte stützen sich aber bei Fallbeurteilen auf ihnen ab.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene? Betroffene sollten in einem ersten Schritt das Gespräch mit ihrer Verwaltung oder mit den Eigentümerinnen der Anlage zu suchen. Wird in einem Gespräch keine Lösung gefunden, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Betroffene können gegen die Eigentümer der Anlage klagen, eine Meldung bei der Baupolizei einreichen, damit die Anlage überprüft werden muss oder eine sogenannte Immissionsklage anstreben. Die zuständige Behörde muss dann abklären, ob die Auswirkungen der Anlage gegen das Umweltschutzgesetz verstossen.

Lohnt sich der Rechtsweg? Wer sich den Rechtsweg überlegt, sollte sich vorab beraten lassen. Im Beispiel des Mieters aus dem Grossraum Bern hat sich die Angelegenheit zwischenzeitlich im Gespräch geklärt. Die Eigentümerin der Anlage hat bereits Massnahmen umgesetzt, die das Blenden reduzieren.

Wann gilt Lärm als übermässig?

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Ab wann Lärm als übermässig gilt, bemisst sich nicht nach dem subjektiven Empfinden eines betroffenen Mieters oder Eigentümers, sondern nach objektiven Kriterien. Massgebend sind nicht bestimmte Grenzwerte. Vielmehr spielen die konkreten Umstände eine Rolle. Zum Beispiel, ob der Lärm am Tag oder auch in der Nacht stört oder ob die Innenräume einer Wohnung vom Lärm betroffen sind oder «nur» der Sitzplatz oder Balkon.

Radio SRF 1, Espresso, 2.10.2025, 8:10 Uhr

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