Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Volle Velokeller «Darf die Verwaltung mein Velo entsorgen?»

In vielen Häusern stehen vermeintlich herrenlose Räder. Doch die Verwaltung darf diese nicht einsammeln und entsorgen.

Als ein Mann aus Thun von einer mehrwöchigen Reise nach Hause kommt, ist sein Velo aus dem Keller verschwunden. Im Briefkasten findet er ein Schreiben seiner Hausverwaltung: Mieterinnen und Mieter müssten ihre Velos beschriften. Unbeschriftete Velos würden in den nächsten Tagen entsorgt.

«Geht’s noch?», ärgert sich der Mann aus Thun. Aufgrund seiner Abwesenheit habe er nicht die Möglichkeit gehabt, sein Velo innerhalb der Frist anzuschreiben. Es deshalb einfach zu entsorgen, findet er daneben. Er möchte wissen, ob eine Verwaltung das Eigentum von Mieterinnen und Mietern einfach vernichten darf.

Gabriela Baumgartner

Rechtsexpertin

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumenten-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Darf eine Verwaltung nicht angeschriebene Velos in einem Mietshaus einziehen und entsorgen?

Nein. Eine Verwaltung darf sich nicht an fremdem Eigentum vergreifen. Die Verwaltung darf die Mietenden auffordern, nicht mehr benutzte Fahrräder wegzustellen. Sie darf auch verlangen, dass Velos in gemeinsam genutzten Räumen angeschrieben sein müssen. Über die Velos verfügen darf sie aber nicht. Tut sie es trotzdem, wird die Verwaltung schadenersatzpflichtig.

Die Verwaltung hat mein Velo entsorgt. Welches sind meine Rechte?

Es besteht ein Recht auf Schadenersatz. Die Verwaltung muss der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Velos den Zeitwert des Velos ersetzen – also den Wert, den das Velo zum Zeitpunkt der Entsorgung noch hatte.

Was geschieht mit Velos, die anscheinend niemandem gehören?

Auch wenn ein Fahrrad verlottert aussieht und anscheinend niemandem gehört, darf es eine Verwaltung nicht einfach entsorgen. Denn es wäre möglich, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin das Velo einfach länger nicht benutzt hat. Daraus zu schliessen, er oder sie verzichte auf ihr Eigentum, ist rechtlich nicht haltbar. Eine Verwaltung muss die Mieterinnen und Mieter über eine geplante Räumungsaktion informieren und dann vermeintlich herrenlose Velos dem Fundbüro übergeben.

Alle Rechtsfragen im Überblick

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Radio SRF1, Espresso, 28.05.26, 8:10 Uhr; noes ; 

Meistgelesene Artikel