Die Wettbewerbskommission (Weko) kann bei Verstössen gegen das Kartellgesetz Bussen aussprechen. Sie schreitet dann ein, wenn Unternehmen den Markt verhindern und so Preise künstlich hoch halten, zum Beispiel, wenn Konkurrenten Preise absprechen. Je nach Schwere des Vergehens kann die Busse happig sein.
So musste zum Beispiel BMW über 150 Millionen Franken bezahlen, weil der Autokonzern verhindert hat, dass Schweizer Kunden Autos direkt bei Händlern im Ausland zu tieferen Preise kaufen konnten.
Millionen für die Bundeskasse
In den meisten Fällen sind die Bussen tiefer, insgesamt beliefen sie sich jedoch alleine im Jahr 2016 auf 200 Millionen Franken. Ein «Espresso»-Hörer verfolgt solche Fälle mit grossem Interesse - und fragt sich dabei immer: Wohin fliessen eigentlich diese Millionen? «Espresso Aha!» weiss: Die bezahlten Bussgelder kommen in die allgemeine Bundeskasse, ohne eine bestimmte Zweckbindung.
Oftmals würden Leute meinen, die Gelder würden zur Weko fliessen, sagt Vizedirektor Frank Stüssi. Im Gesetz sei jedoch explizit der Bund als Nutzniesser vorgesehen, damit die Weko keinen Anreiz habe, möglichst hohe Bussen auszusprechen. So kommen die Bussen zu anderen Einnahmen des Bundes dazu, wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer oder der direkten Bundessteuer.
Geschädigte Konsumenten gehen leer aus
Dies ist nicht unbestritten, weil so durch Verstösse gegen das Kartellgesetz geschädigte Personen leer ausgehen. Betroffene Konsumenten, zum Beispiel BMW-Besitzer, die durch den Verstoss zu viel für ihr Auto bezahlt haben, gehen leer aus. Dies, weil sie auf dem zivilrechtlichen Weg in solchen Fällen hohe Hürden erwarten. Sie müssten zum Beispiel bei einer Klage selber Beweise vorlegen und die Prozesskosten vorschiessen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte sich vor ein paar Jahren bei der Revision des Kartellgesetzes dafür eingesetzt, dass die Bussen in einen Fonds fliessen. Mit dessen Hilfe hätten einerseits solche Klagen geführt werden können und andererseits wären auch direkte Entschädigungen möglich gewesen. Die Revision des Kartellgesetzes hat jedoch 2014 im Parlament Schiffbruch erlitten, damit war auch ein solcher Fonds vom Tisch. Die Bussen fliessen weiter in die Kassen des Bundes.