Mit einer Busse von 10'000 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen hatte die Staatsanwaltschaft Sandro Wieser gebüsst. Der Aarau-Spieler hatte FCZ-Akteur Gilles Yapi am 9. November mit gestrecktem Bein gefoult. Yapi erlitt schwerste Knieverletzungen.
Gegen das Verdikt der Staatsanwaltschaft hat Wieser nun «aus mehreren Gründen» Einspruch erhoben, wie die Anwaltskanzlei des Aarauers mitteilt.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Wieser Yapi nicht habe verletzen wollen. «Dieser Auffassung ist im Übrigen auch Gilles Yapi, der eine Verletzungsabsicht selbst verneint», schreibt die Kanzlei.