Im «Ratgeber» gibt Arlette Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen.
· Tierquälerei ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
· Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder Aggression, verdreckte Umgebung.
· Beweise sichern: Fotos, Videos, Notizen mit Datum und Ort.
· Richtig melden:
- Kantonales Veterinäramt (zuständig für Kontrollen).
- Polizei (bei akuter Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten).
- Schweizer Tierschutz STS (Fachstelle Tierschutzkontrollen).
· Anonymität möglich, aber Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich.
· Nicht selbst eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht.
· Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von Missständen.