Tierquälerei kann viele Gesichter haben: Misshandlung, Vernachlässigung oder das Aussetzen von Heimtieren. Doch wie erkennt man Anzeichen von Leid? Und was ist der richtige Weg, um Verdachtsfälle zu melden?
Im «Ratgeber» gibt Arlette Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen.
· Tierquälerei ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
· Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder Aggression, verdreckte Umgebung.
· Beweise sichern: Fotos, Videos, Notizen mit Datum und Ort.
· Richtig melden:
- Kantonales Veterinäramt (zuständig für Kontrollen).
- Polizei (bei akuter Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten).
- Schweizer Tierschutz STS (Fachstelle Tierschutzkontrollen).
· Anonymität möglich, aber Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich.
· Nicht selbst eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht.
· Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von Missständen.
Im «Ratgeber» gibt Arlette Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen.
· Tierquälerei ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
· Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder Aggression, verdreckte Umgebung.
· Beweise sichern: Fotos, Videos, Notizen mit Datum und Ort.
· Richtig melden:
- Kantonales Veterinäramt (zuständig für Kontrollen).
- Polizei (bei akuter Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten).
- Schweizer Tierschutz STS (Fachstelle Tierschutzkontrollen).
· Anonymität möglich, aber Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich.
· Nicht selbst eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht.
· Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von Missständen.