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Migrationspakt: EU einigt sich auf einen Minimalkompromiss
Aus Tagesschau vom 23.09.2020.
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Europäische Migrationspolitik EU-Kommission legt Vorschläge für neues Asylrecht vor

  • Die EU-Kommission hat neue Vorschläge für eine effiziente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gemacht.
  • Damit will sie Bewegung in die seit Jahren blockierten Verhandlungen über eine Asylreform bringen.
  • Der Vorschlag sieht vor, Länder wie Griechenland und Italien vor allem mit einer starken Unterstützung bei der Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht zu entlasten.
  • Länder wie Ungarn und Polen sollen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Aufnahme von Migranten verpflichtet werden.

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Aus dem Archiv: Engerer Austausch mit Deutschland bei Asylfragen
Aus Tagesschau vom 28.07.2020.
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Ob der Plan eine Chance auf Umsetzung hat, ist völlig offen. Ähnliche Versuche waren in den vergangenen Jahren stets gescheitert. Das sind die wichtigsten Vorschläge im Überblick.

Verpflichtende Solidarität in Ausnahmesituationen

Das Konzept der EU-Kommission, über das die EU-Staaten und das Europaparlament noch verhandeln müssen, sieht ein dreistufiges Verfahren vor. In normalen Zeiten können die EU-Staaten einander freiwillig helfen. Gerät ein Land unter Druck, kann es jedoch einen sogenannten Mechanismus für verpflichtende Solidarität auslösen.

Die EU-Kommission würde in diesem Fall prüfen, wie viele Menschen dem Land abgenommen werden müssen – jedes andere Land müsste Hilfe anbieten: Entweder nimmt es Migranten mit Aussicht auf einen Schutzstatus auf. Oder aber es hilft anderweitig, etwa durch Abschiebungen oder beim Migrationsmanagement.

Spitzt sich die Situation weiter zu, und es tritt eine Krise wie 2015 ein, greift ein Krisen-Mechanismus. Dann wird die Auswahl der Hilfsmöglichkeiten geringer: Entweder werden Migranten – auch solche ohne Aussicht auf einen Schutzstatus – aufgenommen oder die Abschiebung einer bestimmten Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird übernommen. Diese Abschiebung muss innerhalb von acht Monaten erfolgen. Gelingt das nicht, muss das Land sie selbst aufnehmen.

Deutlich umfangreichere Vorprüfung

Bevor ein Migrant ins Land kommt, soll der betroffene Staat nach Vorstellung der EU-Kommission künftig an der Grenze ein Vorüberprüfung vornehmen, die deutlich umfangreicher als bisherige Prüfungen ist. Dies soll sowohl Schmuggler als auch die Menschen selbst abschrecken, sich auf den Weg nach Europa zu machen.

Schnellere Abschiebungen

Zum einen soll es nach Vorstellung der EU-Kommission die sogenannten Abschiebe-Patenschaften geben. Wenn ein Land in Krisensituationen keine Migranten aus einem anderen EU-Staat aufnehmen will, kann es die Abschiebung einer bestimmten Anzahl nicht Schutzberechtigter übernehmen.

Die EU-Kommission will Rückführungen aber auch anders beschleunigen. Als Hebel soll auch die Visum-Politik der EU eingesetzt werden.

An Dublin-Regeln wird bisher nicht gerüttelt

An den derzeit gültigen Dublin-Regeln hält die EU-Kommission grundsätzlich fest. Demnach ist meist jener EU-Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Griechenland und andere Südstaaten hatten mehrfach die Abkehr vom Dublin-System gefordert.

Seenotrettung und Abkommen mit Drittstaaten

Die Rettung von in Seenot geratenen Migranten ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Pflicht. Die EU-Kommission will nun, dass der «Mechanismus für verpflichtende Solidarität» auch hier Anwendung findet. Entweder die EU-Länder nehmen Gerettete auf, oder sie helfen anderweitig – etwa bei der Abschiebung.

Die EU soll nach Ansicht der EU-Kommission an Abkommen mit anderen Ländern arbeiten, die beiden Seiten helfen. Dadurch solle etwa Menschenschmuggel bekämpft werden, aber auch legale Wege in die EU sollten geschaffen werden.

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Migrationspakt: Kein grosser Wurf, aber mehr geht nicht
Aus Tagesschau vom 23.09.2020.
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SRF 4 News, 23.9.2020, 13 Uhr;

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