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Urteil im UBS-Prozess
Aus Tagesschau vom 20.02.2019.
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Nach Prozess in Frankreich UBS nennt Urteil «oberflächlich und widersprüchlich»

Nach dem Schuldspruch und der Milliardenbusse eines französischen Gerichts gegen die UBS greift die Schweizer Grossbank die französischen Gerichtsbehörden frontal an. In einer Stellungnahme bezeichnet sie das Pariser Urteil als «oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich.» Es sei von «keinerlei konkreten Belegen» untermauert.

Die Grossbank war am Mittwoch von dem erstinstanzlichen Gericht in Paris wegen Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig gesprochen und zu einer Busse von 3,7 Milliarden Franken verurteilt worden. Die UBS hatte bereits am Mittwoch erklärt, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein und Berufung einzulegen.

Am Donnerstag legt die Bank nun mit happigen Vorwürfen gegen die Arbeit des Gerichts nach: So habe ein Dokumentenvergleich ergeben, dass es sich beim Gerichtsentscheid «grösstenteils» um eine «Copy und Paste»-Version der Dokumente der Untersuchungsbehörden handle. Völlig «präzedenzlos» sei zudem, dass die Argumente und Erklärungen der UBS vom Gericht nicht substanziell beantwortet worden seien.

Das Gericht räume etwa im Urteil auch ein, dass niemand der befragten französischen UBS-Kunden erklärt habe, in Frankreich von einem Schweizer Kundenberater kontaktiert worden zu sein. Gleichzeitig impliziere das Gericht dann aber ohne jeden Beweis, dass alle diese Kunden unglaubwürdig seien.

Widersprüchlich sei ausserdem die Berechnung der Busse. Das Urteil gehe zwar zunächst korrekt davon aus, dass sich eine Busse auf die Erträge aus dem Steuerbetrug abstützen solle. Nur zwei Abschnitte weiter unten werde die Busse dann aber «inkorrekterweise» auf den gesamten regularisierten Geldern erhoben. Gar keine Rechtfertigung werde schliesslich für die Berechnung des Schadenersatzes von 800 Millionen Euro an den französischen Staat geliefert.

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Die UBS und der Whistleblower Nicolas Forissier
Aus Tagesschau vom 21.02.2019.
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