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Impfflicht in Italien Rom befiehlt Impfpflicht für Medizinalpersonal

Das Gesundheitspersonal in Italien muss sich impfen lassen. Wer sich weigert, riskiert eine Suspendierung ohne Lohn.

Die Massnahme: Italiens Angestellte im Gesundheitsbereich, die sich nicht impfen lassen wollen, werden nicht entlassen. Geplant ist, dass diese Ärztinnen und Pfleger keinen Publikumsverkehr mehr haben – sie sollen also wo möglich im Büro oder im rückwärtigen Dienst eingesetzt werden. Nur jene, für die keine solche Arbeit gefunden wird, werden bis Ende Jahr suspendiert und erhalten in dieser Zeit auch keinen Lohn. Ihnen droht entsprechend ein mehrmonatiger Arbeits- und Lohnverlust. Der Druck ist also sehr gross, sich impfen zu lassen, auch wenn man das eigentlich nicht möchte.

Ausbrüche wegen Nicht-Geimpften: Wie die Zeitung «La Stampa» schreibt, hat sich bislang rund ein Fünftel des italienischen Gesundheitspersonals nicht freiwillig gegen das Coronavirus impfen lassen. Vor allem in Altersheimen gebe es viele Pfleger oder Krankenschwestern, welche eine Impfung ablehnten. In den letzten Wochen berichteten verschiedene Medien denn auch von Fällen, in denen nicht geimpftes Pflegepersonal das Coronavirus in Altersheime eingeschleppt habe.

Wenig Widerstand: In der Schweiz wäre eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal derzeit nicht denkbar – und auch in Italien gibt es Widerstand dagegen. So wird argumentiert, ein Impfzwang verstosse gegen die Verfassung. Auch in Italien wird schon seit Jahren leidenschaftlich und polemisch über das Impfen gestritten. Allerdings hat die Corona-Pandemie die Position der Impfgegnerinnen und -gegner deutlich geschwächt – zu viele Italienerinnen und Italiener sind an dem Virus gestorben.

Klare Regierungsmehrheit: Angesichts der Schwere der Pandemie in Italien ging die Impfpflicht fürs Gesundheitspersonal denn auch glatt durchs Kabinett von Ministerpräsident Mario Draghi. Der Regierung gehören ausser den Postfaschisten bekanntlich alle Parteien an. Sie ist also sehr breit abgestützt.

Ein Schlupfloch: In der Impfverordnung der Regierung heisst es, dass sich nicht impfen lassen muss, wer «erwiesenermassen bei einer Impfung gesundheitlich geschädigt würde». Wen genau das betrifft, ist unklar – es bleibt also eine juristische Hintertür offen. Wer ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen kann, kann den Impfzwang umgehen. Das wird mit Sicherheit Gerichtsprozesse nach sich ziehen.

Infektionszahlen: Vergleich Schweiz-Italien

SRF 4 News, Rendez-vous vom 1.4.2021, 12.30 Uhr ; 

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