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Neue Corona-Regeln Reise nach Deutschland geplant? Das müssen Sie wissen

  • Das Bundeskabinett hat die neue Einreise-Verordnung beschlossen: Ab dem 1. August gelten neue Bestimmungen für Deutschland-Besucher.
  • Wer einreist, muss einen negativen Test vorweisen können, wie die Bundesregierung mitteilt. Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.
  • Ausnahmen gelten ausserdem für Kinder unter 12 Jahren, für Pendler, Grenzgänger und Durchreisende.
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Aus dem Archiv: EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat
Aus 10 vor 10 vom 06.07.2021.
abspielen. Laufzeit 26 Sekunden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Deutschland-Reisende:

Ich will nächste Woche mit dem Auto nach Deutschland fahren. Was muss ich beachten? Wer ab Sonntag, 1. August, von der Schweiz nach Deutschland reisen will, muss einen negativen Test vorweisen können. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen – sie müssen aber den Nachweis erbringen können, dass sie geimpft oder genesen sind, beispielsweise mit dem Covid-Zertifikat. Neu spielt es keine Rolle mehr, ob man mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff einreist. Bisher mussten nur Flugreisende den Test-, Impf- oder Genesenennachweis erbringen.

Was ist, wenn ich nur einen Tagesausflug plane? Wer weniger als 24 Stunden in Deutschland bleibt oder nach weniger als 24 Stunden wieder nach Deutschland einreist, für den gilt keine Nachweispflicht. Für Einreisen per Flugzeug oder aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gelten die Ausnahmen nicht.

Reicht ein Schnelltest? Laut dem Bundesgesundheitsministerium: Ja. Alle Einreisenden müssen entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf dieses maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite schreibt.

Wer kontrolliert, ob ich getestet bin? Die Kontrolle erfolgt per Stichprobe bei der Schleierfahndung im Grenzgebiet. Es soll geahndet werden, wenn kein negativer Test von Ungeimpften vorgewiesen werden kann, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis (zusätzlich) schon vor Abreise vorlegen. Achtung: Wer aus einem Virus-Varianten-Gebiet mit Corona-Mutationen einreist, muss sich auf jeden Fall testen lassen, also auch, wenn er oder sie geimpft ist.

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Was passiert, wenn mein Test positiv ausfällt? Mit einem positiven Test darf etwa ein Flugreisender nicht transportiert werden. Wer infiziert ist und etwa individuell mit dem Auto einreist, begeht nach Angaben des Gesundheitsministeriums zwar keine Ordnungswidrigkeit. Er darf aber nicht befördert werden. Die Person muss sich umgehend ans Gesundheitsamt wenden und sich in Quarantäne begeben.

Gibt es Ausnahmen? Ja. Die neue Regelung gilt etwa nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Zudem gibt es Ausnahmen für Grenzgänger und Pendler, die nicht bei jeder Einreise einen neuen Negativtest vorweisen müssen. Als Grenzgänger und Pendler gilt, wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmässig eine Grenze überquert. Durchreisende fallen ebenfalls nicht unter diese Regeln, ebenso wenig wie Mitglieder offizieller Delegationen oder etwa Angehörige ausländischer Streitkräfte.

Gelten für Kinder die gleichen Regeln? Kinder unter 12 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Nachweis. Nach einem Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet müssen sich aber alle Kinder – wie bislang – in Quarantäne begeben. Es gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene, so das Bundesgesundheitsministerium. Personen unter 12 Jahren werden bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet fünf Tage nach der Einreise automatisch von der Quarantäne befreit. Bislang war hierfür ein Testnachweis oder Genesenennachweis nötig, wie das Bundesgesundheitsministerium weiter schreibt.

Neu nur noch zwei Arten von Risikogebieten

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Ab dem 1. August gibt es für Deutschland nur noch zwei Risiko-Gruppen von Ländern – Hochrisikogebiete und Virus-Variantengebiete. Die bisherige Kategorie «Risikogebiet» wird abgeschafft.

Als Hochrisikogebiet gelten Staaten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 sowie weiteren Risiken. Bei der Einreise gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für alle, die nicht geimpft oder von Corona seit bis zu sechs Monaten genesen sind. Ein Negativtest kann diese Quarantäne frühestens nach fünf Tagen beenden. Für unter 12-Jährige endet die Quarantäne nach fünf Tagen.

Für Einreisende aus Virus-Varianten-Ländern gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht abgekürzt werden kann, auch nicht für Geimpfte und Genesene. Dazu kommt ein Beförderungsverbot für Personen, die nicht Deutsche sind oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

SRF 4 News, 30.07.21, 18:00 Uhr;

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