Letztes Jahr hatte der Verfassungsschutz die AfD als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Dagegen klagte die AfD – und erzielte nun einen Zwischensieg. Der Eilentscheid des Kölner Verwaltungsgerichts: Vorerst darf der deutsche Verfassungsschutz die AfD nicht als «gesichert rechtsextremistisch» einstufen, denn dazu fehle im Moment die Gewissheit. Der Jurist Luca Manns forscht zu Extremismusbekämpfung und schätzt ein.
SRF News: Hat der Verfassungsschutz unsauber gearbeitet?
Luca Manns: Das ginge sicherlich zu weit. Wir haben es bei der AfD mit einem ganz besonderen Beobachtungsobjekt zu tun. Normalerweise sind das kleine Gruppen – Splitterparteien, islamistische Verbände. Die AfD mit ihren weit über 60’000 Mitgliedern, ihrer starken parlamentarischen Vertretung und einem Parteiprogramm, das inhaltlich sehr clean ist, ist eine Besonderheit. Hier musste auch der Verfassungsschutz erst überprüfen: Wie kann man einer solchen Partei Verfassungsfeindlichkeit nachweisen? Und das Kölner Verwaltungsgericht hat heute gesagt: So, wie ihr es bislang versucht habt, reicht es nicht aus.
Das Gericht sagt, die AfD habe zwar rechtsextreme Elemente, aber es fehlten die Beweise, dass die ganze Partei rechtsextrem sei. Wo liegen die kritischen Punkte?
Von dieser Entscheidung kennen wir nur erste Fragmente, die uns aber tatsächlich ein wenig nachdenklich machen. Klar ist: Bei einer nationalsozialistischen Splitterpartei wie der NPD, die in ihr Parteiprogramm, auf ihre Wahlkampfplakate «Gas geben» schrieb, gibt es keine Zuordnungsprobleme.
Wie kann man einer solchen Partei Verfassungsfeindlichkeit nachweisen? Das Kölner Verwaltungsgericht hat heute gesagt: So, wie ihr es bislang versucht habt, reicht es nicht.
Die Gerichte haben immer gesagt, es werde Fälle geben wie die AfD, wo man die Summe der Einzeläusserungen heranziehen müsse. Das Verwaltungsgericht Köln hat aber heute noch etwas Weitergehendes formuliert: Es möchte in diesen Einzeläusserungen von Akteuren eine Art Geheimplan, also einen hinter den Einzeläusserungen stehenden zusammenhängenden Strategieansatz, sehen. Der Verfassungsschutz hat aber nur Äusserungen aus Reden oder Social-Media-Postings aneinandergereiht. Und da fehlt dem Verwaltungsgericht eben diese innere Verbindung, dieser geheime Plan.
Heisst das, die Hürde, die AfD tatsächlich als rechtsextremistisch einzustufen, ist noch einmal erhöht worden?
Das kann man so sagen. Recht deutlich liest sich für das weitere Hauptsacheverfahren heraus: Ihr müsst als Verfassungsschutz nicht nur mehr Belege nachreichen, sondern mit nachrichtendienstlichen Mitteln den – sofern es ihn gibt – Geheimplan, diese zusammenhängende Struktur für Angriffe auf die Menschenwürde, für Diskriminierung von Deutschen als blosse Passdeutsche, für die Diskriminierung im Bereich der Religionsfreiheit, diesen inneren Plan müsst ihr auch nachweisen.
Ihr müsst als Verfassungsschutz nicht nur mehr Belege nachreichen, sondern mit nachrichtendienstlichen Mitteln den Geheimplan nachweisen.
Deswegen muss der Verfassungsschutz seine Arbeitsweise jetzt ändern. Er muss von diesen öffentlichen Materialsammlungen weggehen und durch nachrichtendienstliche Mittel versuchen, herauszufinden, ob es diesen inneren Plan, diesen geheimen Plan gibt.
Die AfD-Co-Parteichefin Alice Weidel spricht von einem grossen Sieg. Zu Recht?
Das wäre verfrüht. Wir haben es mit einer Zwischenentscheidung zu tun. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird nach einer endgültigen Entscheidung aus Köln eine vollständig neue Beweisaufnahme durchführen und eigene Massstäbe bilden.
Wir haben es mit der Entscheidung der ersten Instanz zu tun. Das ist nicht nichts, aber keinesfalls ein endgültiger oder dauerhafter Sieg.
Das heisst, wir haben es mit der Entscheidung der ersten Instanz zu tun. Das ist nicht nichts, aber keinesfalls ein endgültiger oder dauerhafter Sieg.
Das Gespräch führte Sandro Della Torre.